Sieben Minuten zu spät: Liga weist VSV-Protest ab

Der Einspruch des VSV wegen dem vermeintlichen Ausgleich vor Spielende beim dritten Play-off-Spiel gegen den KAC wurde abgelehnt.

Die Rechtskommission der ICE Hockey League hat den Protest des VSV gegen die Wertung der 2:3-Niederlage gegen den KAC abgewiesen. Der Einspruch gegen die Schiedsrichterentscheidung, den vermeintlichen Ausgleich nach Videostudium wegen bereits abgelaufener Spielzeit nicht zu geben, sei unzulässig, weil er zu spät erfolgte. Außerdem handle es sich um eine endgültige, nicht reversible "One-Ice"-Tatsachenentscheidung.

Wie die Kommission ausführte, müssen Einwände entweder 30 Minuten nach Spielende erhoben oder ergänzend am Tag nach dem Match bis 12.00 Uhr an das Gremium gefaxt werden. Das Schreiben des VSV sei am Mittwoch aber erst um 12.07 Uhr eingelangt. Dementsprechend seien beide Voraussetzungen nicht erfüllt, so die Protestinstanz.

Unabhängig davon habe die Liga trotzdem Erkundungen eingeholt, insbesondere eine Stellungnahme der Zeitnehmungsfirma. Diese hätten unter Berücksichtigung des Videomaterials ergeben, dass die Entscheidung der Schiedsrichter korrekt gewesen sei. Somit geht der KAC am Freitag in Villach unverändert mit einer 2:1-Führung in das nächste Match der Viertelfinalserie (best of seven).

Hinweis: Die vierte Begegnung zwischen dem VSV und KAC zeigt PULS 24 am Freitag live ab 19.10 Uhr.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Rechtskommission der ICE Hockey League hat den Protest des VSV gegen die Wertung der 2:3-Niederlage gegen den KAC abgewiesen.
  • Der Einspruch gegen die Schiedsrichterentscheidung, den vermeintlichen Ausgleich nach Videostudium wegen bereits abgelaufener Spielzeit nicht zu geben, sei unzulässig, weil er zu spät erfolgte.
  • Außerdem handle es sich um eine endgültige, nicht reversible "One-Ice"-Tatsachenentscheidung.
  • Wie die Kommission ausführte, müssen Einwände entweder 30 Minuten nach Spielende erhoben oder ergänzend am Tag nach dem Match bis 12.00 Uhr an das Gremium gefaxt werden.
  • Das Schreiben des VSV sei am Mittwoch aber erst um 12.07 Uhr eingelangt. Dementsprechend seien beide Voraussetzungen nicht erfüllt, so die Protestinstanz.
  • Unabhängig davon habe die Liga trotzdem Erkundungen eingeholt, insbesondere eine Stellungnahme der Zeitnehmungsfirma. Diese hätten unter Berücksichtigung des Videomaterials ergeben, dass die Entscheidung der Schiedsrichter korrekt gewesen sei.