Doping-Prozess gegen ehemaligen Langläufer Harald Wurm
Der Prozessreigen rund um die "Operation Aderlass" geht in eine weitere Runde. Am Freitag muss sich der ehemalige Skilangläufer Harald Wurm vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm Vergehen nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz, schweren Sportbetrug und falsche Beweisaussage zur Last.
Dem 35-Jährigen wurde vorgeworfen, zwischen 2015 und 2019 zu den Handlungen des deutschen Sportmediziners Mark S. beigetragen zu haben. Wurm soll nämlich im Jahr 2015 die Lieferung eines Spezialkühlschranks, der zur Lagerung von Blut- und Erythrozytenbeuteln diente, zu Mark S. nach Erfurt veranlasst haben. Der Kühlschrank soll bis zu seiner Sicherstellung im Rahmen der "Operation Aderlass" im Februar 2019 zur Lagerung der Blutbeutel verwendet worden sein. Zudem soll der ehemalige Langläufer laut Staatsanwaltschaft als Zeuge gegen einen ehemaligen Trainer falsch ausgesagt haben.
Gegen Wurm war bereits im Jahr 2015 eine mehrjährige Sperre wegen Dopings ausgesprochen worden. 2016 hatte er sich deshalb auch bereits vor Gericht verantworten müssen. Das damalige Strafverfahren wurde diversionell erledigt und damit nach Zahlung einer Geldstrafe eingestellt. Seine Rolle bei der Lieferung des Kühlschranks war damals laut Staatsanwaltschaft noch nicht bekannt.
Zusammenfassung
- Am Freitag muss sich der ehemalige Skilangläufer Harald Wurm vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten.
- Die Staatsanwaltschaft legt ihm Vergehen nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz, schweren Sportbetrug und falsche Beweisaussage zur Last.
- Der Kühlschrank soll bis zu seiner Sicherstellung im Rahmen der "Operation Aderlass" im Februar 2019 zur Lagerung der Blutbeutel verwendet worden sein.