Doping: Freispruch für Ex-Radprofi Denifl
Der ehemalige Radprofi Stefan Denifl ist am Freitag am Innsbrucker Landesgericht vom Vorwurf des gewerbsmäßigen, schweren Betrugs in Zusammenhang mit Blutdoping freigesprochen worden.
Landesgerichtssprecherin Birgit Fink bestätigte der APA einen Bericht der Tirol-Ausgabe der "Kronen Zeitung" (Samstags-Ausgabe). Denifl war im Jänner 2021 zwar verurteilt worden, allerdings wurde das Urteil durch den Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben. Denifl bekannte sich teilweise schuldig.
Blutdoping betrieben - kein Betrug
Der mittlerweile 35-Jährige hatte zwar zugegeben, mit Hilfe des deutschen Sportarztes Mark S. Blutdoping betrieben zu haben. Allerdings bestritt er, jemanden betrogen zu haben. Er habe immer alle Verträge erfüllt, argumentierte der Ex-Sportler während seines Prozesses.
Im Jänner 2021 wurde Denifl vom Landesgericht zu zwei Jahren Haft, 16 Monate davon bedingt, verurteilt. Der OGH zeigte sich mit dem Urteil nicht einverstanden, weil es laut diesem unter anderem Abklärungen zur Strafbarkeit bei ausländischen Rennen und des Schadens hinsichtlich der Verträge mit den Teams vorzunehmen galt.
"Kein Schaden" vorgelegen
Laut "Krone" argumentierten die Anwälte Denifls am Freitag, dass "kein Schaden" vorliege. "Kein Team will Geld zurück" und "das Gesetz zielt auf Preisgelder ab, nicht auf Fahrerlöhne, wie er sie erhielt", so die Verteidigung. Viele Anklagen betrafen etwa die Schweiz und Irland, das Gericht kam daher zur Ansicht, dass das österreichische Strafrecht gar nicht anzuwenden sei. Man könne auch nicht beweisen, dass das ganze Team aufgrund des Dopings eines Einzelnen schneller gefahren sei.
Dem Sieger der Österreich-Rundfahrt 2017 war man im Zuge der Operation Aderlass auf die Spur gekommen. Beim deutschen Sportmediziner Mark S. waren Blutbeutel von Denifl gefunden worden. Denifl drohten ein bis zehn Jahre Haft.
Zusammenfassung
- Die Anwälte Denifls argumentierten, dass "kein Schaden" vorliege. "Kein Team will Geld zurück" und "das Gesetz zielt auf Preisgelder ab, nicht auf Fahrerlöhne, wie er sie erhielt", so die Verteidigung.