Baurechtliche Verstöße bei Lech/Zürs-Ski-Projekt
Die "Flexenarena" hätte am 13./14. November mit der Austragung mit der Durchführung alpiner Weltcup-Bewerbe ihre Feuertaufe erfahren sollen. Aufgrund von Schneemangel mussten die angesetzten Parallel-Bewerbe der Damen und Herren aber auf den 26. und 27. November verschoben werden.
Beim Bau der Anlage hat die Ski-Zürs-AG als Projektwerber das Pferd sozusagen von hinten aufgezäumt, denn es dürfte für keine der Maßnahmen zu Baustart eine Genehmigung gegeben haben. Ende August 2020 wurde die Behörde laut der Anfragebeantwortung über Grabungen informiert. Fotos davon "haben darauf schließen lassen, dass es sich bei den vorgenommenen Geländeveränderungen bereits um Maßnahmen für die Realisierung der Flexenarena handelte". Am 26. August erfolgte nach einer Überprüfung ein behördlicher Baustopp. Zwei Tage später ergingen die naturschutz-, wasser- und forstrechtliche Bewilligung für die Anlage, der Baueinstellungsbescheid wurde aufgehoben.
Am 16. September zeigte sich die Agrargemeinschaft Alpe Zürs für den bisher nicht genehmigten Bau eines "Viehtriebwegs" an - Kritiker sehen darin die Zufahrt zur Liftstation. Der Weg war zu dem Zeitpunkt bereits fertig. Bis dato liege dafür keine Bewilligung vor. Für die Flutlichtanlage fehlt eine Baubewilligung ebenso, denn der Bau der Fundamente für die Masten setzte eine Flächenwidmung der Gemeinde Lech voraus, die bisher nicht vorliege. Zudem beantragten die Betreiber im April ein Schneedepot, bei einem Lokalaugenschein Mitte August fand die Behörde dieses Schneelager bereits vor. Weiters wurde bereits vor dem 1. November bescheidswidrig mit einer Beschneiung der Strecke begonnen.
Sämtliche der genannten Verwaltungsübertretungen wurden angezeigt, die Verwaltungsstrafverfahren laufen. Laut dem Bludenzer Bezirkshauptmann Harald Dreher ist noch nicht zu sagen, wie hoch die Strafen ausfallen werden. Naturschutzanwältin Katharina Lins sah sich am Freitag in allen Kritikpunkten bestätigt. Zudem stieß ihr auf, dass zu den 1,3 Mio. Sportförderung des Landes, die dieses auch mit der Nutzung als Trainingsstätte für den Skinachwuchs und als Ausbildungsplatz für Skilehrer und -trainer begründete, auch noch eine nicht näher bezifferte "Veranstaltungsförderung" zugesagt sei.
Zusammenfassung
- Die Betreiber der "Flexenarena" in Lech-Zürs haben im Zuge der Errichtung der alpinen Ski-Weltcup- und Trainingsstrecke offenbar eine Reihe an Gesetzesübertretung begangen.