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Amputierter US-Sprinter erkämpft vor CAS wegweisenden Erfolg

Der an beiden Beinen amputierte US-Sprinter Blake Leeper hat vor dem Internationalen Sportgerichtshof einen für beeinträchtigte Athleten wegweisenden Teilerfolg erkämpft. Das CAS entschied, dass die Regeln, die behinderten Athleten die Beweislast aufbürden, ob es durch technische Hilfsmittel einen Vorteil gibt oder nicht, "rechtswidrig und ungültig" seien, hieß es in einer Mitteilung.

Wie das CAS am Montag aber auch angab, habe der 400-Meter-Läufer mit seinen aktuellen Prothesen nicht das Recht an den Olympischen Spielen 2021 in Tokio und an Wettkämpfen des Leichtathletik-Weltverbandes World Athletics teilnehmen. Sie würden ihm einen Vorteil verschaffen.

Leeper hatte im Februar Berufung beim CAS gegen das Verbot von Starts bei Wettkämpfen von World Athletics eingelegt. Er hatte sich für die WM 2019 in Doha/Katar qualifiziert, konnte aber wegen des laufenden Verfahrens nicht antreten.

Paralympics-Sieger Oscar Pistorius aus Südafrika hatte 2008 mit einem Einspruch beim CAS das Startrecht für die Olympischen Spiele 2012 in London erwirkt. 2015 hatte die World Athletics (damals IAAF) die Regel 144 um einen Absatz erweitert. Seitdem muss der Sportler beweisen, dass ihm durch Hilfsmittel kein Wettbewerbsvorteil entsteht.

"Die Regeln von World Athletics erlauben die Verwendung von Hilfsmitteln wie Prothesen im Wettbewerb, wenn sie dem Benutzer keinen künstlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber denjenigen verschaffen, die solche Hilfsmittel nicht verwenden", betonte World Athletics als Reaktion auf das CAS-Urteil.

Das CAS habe hingegen das Argument von Leeper zurückgewiesen, dass diese Regeln darauf abzielen, behinderte Athleten zu diskriminieren. Stattdessen würden sie "das legitime Ziel verfolgen, die Fairness und Integrität des Leistungssports zu gewährleisten". World Athletics werde diese Regeln mit Bezug auf die Beweislast überprüfen, hieß es.

ribbon Zusammenfassung
  • Der an beiden Beinen amputierte US-Sprinter Blake Leeper hat vor dem Internationalen Sportgerichtshof einen für beeinträchtigte Athleten wegweisenden Teilerfolg erkämpft.
  • Das CAS entschied, dass die Regeln, die behinderten Athleten die Beweislast aufbürden, ob es durch technische Hilfsmittel einen Vorteil gibt oder nicht, "rechtswidrig und ungültig" seien, hieß es in einer Mitteilung.