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Doch keine FFP2-Pflicht bis zur achten Schulstufe

An den Schulen muss in den ersten acht Schulstufen von den Kindern nun doch keine FFP2-Maske getragen werden. Das hat das Bildungsministerium in einem Erlass klargestellt.

Stattdessen gilt an Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen und AHS-Unterstufen die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Klasse bzw. Gruppe. Alle Schüler der Oberstufen sowie alle Lehrer (auch Volksschule) müssen dagegen im gesamten Schulgebäude eine FFP2-Maske tragen.

Diese Regelung gilt vorerst bis 27. November. Darüber hinaus können Schulleitungen im Fall von gehäuften Infektionen am Standort das vorübergehende Tragen einer FFP2-Maske anordnen. Bei FFP2-Pflicht ist mindestens einmal pro Stunde beim Durchlüften eine Tragepause zu gewähren.

Drei Tests pro Woche

In dem Erlass an die Schulen werden die Schulregeln ab dem heutigen Tag adaptiert: Wie bereits kurz nach Schulbeginn müssen bis 27. November alle Schüler und Lehrer dreimal die Woche einen Coronatest absolvieren ("Sicherheitsphase") - mindestens ein Test davon muss ein PCR-Test sein. Ausgenommen davon sind nur genesene Personen, da bei ihnen auch ohne Neuinfektion die Tests anschlagen können.

Schulveranstaltungen wie Wandertage oder Exkursionen müssen abgesagt werden. Für Maturabälle (diese gelten nicht als Schulveranstaltungen, Anm.) wird eine Absage dringend empfohlen, so sie nicht ohnehin aufgrund der allgemeinen Veranstaltungsvorgaben untersagt sind. Elternsprechtage und Konferenzen müssen digital stattfinden oder verschoben werden. Auch externe Personen dürfen nicht für Unterrichtsangebote an Schulen kommen (wobei aber etwa Schulpsychologen oder Assistenzen von Schülern mit Behinderung nicht als externe Personen gelten).

Ab 29. November sollen nach derzeitigem Stand wieder die Schulregeln anhand der jeweiligen für das Bundesland festgelegten Risikostufe festgelegt werden. Mit diesem Zeitpunkt werden auch die PCR-Tests ausgeweitet. Dann müssen die ungeimpften Schüler - wie jetzt schon in Wien - nicht nur einen, sondern zwei PCR-Tests pro Woche absolvieren.

Vorgaben gibt es auch für den Turnunterricht: Grundsätzlich soll (ohne Maske) im Freien geturnt werden - ist das nicht möglich, muss in Innenräumen ab der Oberstufe auch beim Sport eine FFP2-Maske getragen und die Übungen entsprechend angepasst werden. Für Jüngere gilt diese Vorgabe nicht, da es für sie ja im Klassenraum keine Maskenpflicht gibt.

Schule hat ohne Verordnung begonnen

Ab 22. November werden auch die Testvorgaben für Lehrer verschärft. Antigentests sind dann nur 24 Stunden gültig. Umgekehrt soll es dann ab 29. November Erleichterungen geben: Die Pädagogen sollen ab diesem Zeitpunkt auch an den Schulen ihre PCR-Tests absolvieren können. Derzeit müssen sie das extern tun.

Kritik am Vorgehen des Ministeriums kam von der SPÖ bzw. SP-nahen Lehrervertretern. Die Schule habe am heutigen Dienstag begonnen, ohne dass es eine entsprechende Verordnung des Ministers dazu gegeben habe - bisher habe man lediglich ein Informationsschreiben an die Schulen geschickt, so SPÖ-Bildungssprecherin Petra Vorderwinkler in einer Aussendung. Schulleitungen und Lehrpersonal sowie die Kinder hätten deshalb nicht gewusst, welche Regeln gelten.

Impf-Auffrischung bei Lehrern nach maximal 270 Tagen

Am Nachmittag wurde die Verordnung schließlich erlassen. Darin wird auch die Geltungsdauer der Zweitimpfung verkürzt: Ab 6. Dezember gilt dann für Lehrer, dass sie für den Schulbetrieb nur dann als geimpft gelten, wenn ihre Zweitimpfung nicht länger als 270 Tage zurückliegt. Derzeit gilt dafür noch ein Zeitraum von 360 Tagen.

ribbon Zusammenfassung
  • An den Schulen muss in den ersten acht Schulstufen von den Kindern nun doch keine FFP2-Maske getragen werden.
  • Das hat das Bildungsministerium in einem Erlass klargestellt.
  • Stattdessen gilt an Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen und AHS-Unterstufen die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Klasse bzw. Gruppe.
  • Diese Regelung gilt vorerst bis 27. November. Darüber hinaus können Schulleitungen im Fall von gehäuften Infektionen am Standort das vorübergehende Tragen einer FFP2-Maske anordnen.