Klage zu sterbenskranker Pippa abgewiesen
Britische Gerichte hatten wiederholt geurteilt, dass Ärzte die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden dürfen. Sie hätten keine Hoffnung mehr, das Leben des Mädchens zu retten, das seit gut zwei Jahren mit schweren Hirnschäden in einem Londoner Krankenhaus liegt. Pippas Mutter hatte darin einen Verstoß gegen die Rechte ihrer Tochter gesehen. Die Gerichte hätten zudem nicht ausreichend Rücksicht auf das Familienleben der zwei genommen.
Das Menschenrechtsgericht befand nun, dass die britische Justiz die Wünsche der Mutter gebührend und sorgfältig berücksichtigt habe. Die Entscheidungen seien nicht willkürlich gewesen, sie hätten das beste Interesse des Kindes im Blick gehabt. Der Menschenrechtsgerichtshof verwies darauf, dass der High Court in Großbritannien zu dem Schluss gekommen sei, dass die invasive Behandlung Pippas dem Kind keinen Nutzen bringe und eine anhaltende Belastung sei.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sie sich für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein. Sie sind keine Organe der Europäischen Union.
Zusammenfassung
- Die Mutter der sterbenskranken Pippa ist mit ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert.
- Die Gerichte hätten zudem nicht ausreichend Rücksicht auf das Familienleben der zwei genommen.
- Die Entscheidungen seien nicht willkürlich gewesen, sie hätten das beste Interesse des Kindes im Blick gehabt.
- Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat.