Zahl der Landminen-Opfer im Vorjahr gestiegen
Konfliktparteien legen Landminen, um das Vorrücken feindlicher Kräfte zu stoppen. Sie explodieren bei Berührung und töten oder reißen Menschen Gliedmaßen ab. Opfer sind vielfach Zivilisten, denn die kleinen Teile bleiben oft als scharfe Munition im Boden liegen. Rund 84 Prozent der Opfer waren 2023 laut Bericht Kinder und andere Zivilisten, die später an Straßen oder in Feldern aus Versehen darauf traten.
Die Militärdiktatur Myanmar in Südostasien habe mehr Landminen eingesetzt als zuvor. Unter anderem hätten Russland, der Iran und Nordkorea wie in den Jahren davor neue Landminen verlegt.
Diese Länder sind nicht Vertragsstaaten des internationalen Vertrages, der Einsatz, Lagerung, Herstellung und Weitergabe von Antipersonenminen verbietet. Er trat 1999 in Kraft. Insgesamt sind 164 Länder beigetreten, darunter Deutschland. Nicht dabei sind 33 Länder, darunter neben den Genannten die USA, Israel und China.
Auch nicht-staatliche Akteure, also bewaffnete Gruppen, hätten Landminen eingesetzt, heißt es in dem Bericht. Das sei unter anderem im Gazastreifen passiert, aber auch in Kolumbien, Indien, Myanmar und offenbar in Ländern der Sahel-Zone in Afrika, darunter Burkina Faso und Mali. In zwölf Ländern würden Landminen weiter produziert oder gekauft, darunter China, Kuba, Singapur und Vietnam.
Die Kampagne ist ein Netzwerk von mehr als 1.000 Organisationen weltweit, die sich für ein Verbot dieser Waffen einsetzen. Sie hoffen, dass Regierungen wegen der fast weltweiten Ächtung der Waffen davon abrücken, um nicht an den Pranger gestellt zu werden.
Zusammenfassung
- Im vergangenen Jahr wurden weltweit mindestens 5.700 Menschen Opfer von Landminen, was einen Anstieg um 1.000 im Vergleich zum Vorjahr bedeutet.
- Laut Bericht der Kampagne zum Verbot von Landminen waren 84 Prozent der Opfer Zivilisten, darunter viele Kinder, die in betroffenen Gebieten auf Minen traten.
- Myanmar, Russland, der Iran und Nordkorea haben weiterhin Landminen eingesetzt, obwohl sie keine Vertragsstaaten des internationalen Verbotsvertrags sind.