Wiener "Feuerkrieger" wieder in Wien vor Geschworenen
Das Erstgericht hatte sich beim Strafrahmen geirrt. Bei der Strafbemessung war von einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren ausgegangen worden - in Wahrheit wären jedoch höchstens fünf Jahre in Betracht gekommen. Im zweiten Rechtsgang geht es im Wesentlichen nur mehr um die Klärung der Straffrage. Beweisverfahren wird es in der neuen Verhandlung keines mehr geben. Nach den Eingangsstatements von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wird der Akteninhalt verlesen, daran anschließend wird über die Strafe beraten. Die Verhandlung ist daher für zwei Stunden anberaumt.
Der von der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) als "Gefährder" eingestufte junge Mann befindet sich seit 12. August wieder auf freiem Fuß. Dem Vernehmen nach hält er seine ihm per gerichtlicher Weisung aufgetragenen Termine bei der 'Beratungsstelle Extremismus' ein. Der Absolvent einer Wiener HTL hatte sich im Alter von 17 der "Feuerkrieg Division" angeschlossen. Die gewaltaffine, rechtsterroristische Neonazi-Gruppierung umfasste europaweit bis zu 70 junge, oft noch jugendliche Männer, propagierte einen "Rassenkrieg" und "weißen Jihadismus" und befürwortete Attentate auf Synagogen und Moscheen. Auch von Anschlägen auf jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger war explizit die Rede.
Zusammenfassung
- Der 21-jährige ehemalige Angehörige der rechtsterroristischen 'Feuerkrieg Division' steht erneut vor Gericht, nachdem das ursprüngliche Urteil wegen eines Rechtsirrtums aufgehoben wurde.
- Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil auf, da der Strafrahmen fälschlicherweise mit bis zu zehn Jahren angenommen wurde, obwohl maximal fünf Jahre möglich gewesen wären.
- Die Verhandlung am Wiener Landesgericht konzentriert sich nun auf die Straffrage und ist auf zwei Stunden angesetzt, während der Angeklagte seit dem 12. August auf freiem Fuß ist.