APA/HERBERT NEUBAUER

VfGH: Kanzleramt muss U-Ausschuss Unterlagen liefern

Der Verfassungsgerichtshof hat zwei Anträgen der U-Ausschuss-Fraktionen stattgegeben: Das Kanzleramt muss die vom U-Ausschuss verlangten Akten teilweise liefern. Das Handy des Kanzler jedoch nicht.

Am Mittwoch wurden nicht nur WKStA-Ermittlungen gegen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss bekannt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) teilte auch seine Entscheidung zu mehreren Anträgen der U-Ausschuss-Fraktionen mit. Demnach muss das Kanzleramt vom U-Ausschuss geforderte Unterlagen liefern. Das Bundeskanzleramt sicherte gegenüber der APA die Übermittlung aller geforderten Akten an den U-Ausschuss noch am Mittwoch zu.

Vorzulegen sind dem U-Ausschuss laut Verfassungsgerichtshof:

  • jene Unterlagen im Hinblick auf die Tätigkeit der Stabsstelle Think Austria, die nicht bereits vorgelegt worden sind, sowie
  • die vollständigen E-Mail-Postfächer des Bundeskanzlers, der übrigen Regierungsmitglieder im Bundeskanzleramt sowie näher bezeichneter Bediensteter des Bundeskanzleramtes aus dem Untersuchungszeitraum (18. Dezember 2017 bis 10. Dezember 2019).

Immerhin in einer Sache entschied der Verfassungsgerichtshof zugunsten von Kurz: Der Antrag auf Vorlage von Nachrichten auf dem Mobiltelefon des Bundeskanzlers wurde als unzulässig zurückgewiesen. Die dem Antrag zugrunde liegende Aufforderung sei "nicht hinreichend bestimmt" gewesen, so die VfGH-Einschätzung.

Oppositionsparteien wandten sich an VfGH

SPÖ, FPÖ und NEOS hatten sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt, da das Bundeskanzleramt relevante Akten nicht an den U-Ausschuss geliefert hatte. Zwei von drei Anträgen waren nun erfolgreich: Geliefert werden müssen noch fehlende Unterlagen im Hinblick auf die Tätigkeit der Stabsstelle Think Austria sowie die vollständigen E-Mail-Postfächer des Bundeskanzlers, der übrigen Regierungsmitglieder im Bundeskanzleramt sowie mancher Bediensteter des Bundeskanzleramtes.

Anders als bei der Entscheidung in der vergangenen Woche zu den Unterlagen aus dem Finanzministerium geht es diesmal jedoch nicht um die Exekution einer Entscheidung, merkte der VfGH explizit an.

Kanzleramt liefert in Etappen

"Die Akten werden noch heute dem Untersuchungsausschuss übermittelt", sicherte das Bundeskanzleramt im Gespräch mit der APA die Übermittlung zu und präzisiertet am Mittwochnachmittag das Prozedere. Übermittelt wird teils elektronisch, teils auch in Papierform. Teils könnten Unterlagen auch erst kommende Woche geschickt werden. Gleichzeitig wird noch einmal betont, dass der VfGH das Kanzleramt verpflichtet habe, E-Mails zu liefern, die nicht mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängen, was aber selbstverständlich akzeptiert werde.

Man betonte auch erneut, dass man bereits über 60.000 Seiten, laut Kanzleramt alle relevanten Akten, geliefert habe. Die bereits zusammengetragenen E-Mails würden nach am Mittwoch an das Parlament geliefert, sowohl in elektronischer als auch teilweise in gedruckter Form. Aufgrund des großen Umfanges (mindestens 50.000 E-Mails) werde das Ausdrucken der Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen, weshalb die Möglichkeit bestehe, dass einzelne Teile noch nachgeliefert würden.

Geheimhaltung

Die E-Mails würden in unterschiedlichen Klassifizierungsstufen nach dem Informationsordnungsgesetz übermittelt, da es sich hierbei um unterschiedlichste Materien handle, darunter auch Gesundheitsdaten von Mitarbeitern, Informationen über die nationale Sicherheit und ähnliche schützenswerte Informationen. Darüber hinaus werden alle Bediensteten des Bundeskanzleramts angewiesen, im Sinne des Erkenntnis noch einmal ihre E-Mail-Postfächer zu durchsuchen und alle in Frage kommenden Nachrichten zu liefern, sofern das nicht bereits erfolgt sei.

Die Mitarbeiter haben dafür bis Montagmittag Zeit, damit bereits Anfang nächster Woche dem U-Ausschuss sämtliche Unterlagen entsprechend dem Erkenntnis des VfGH vollumfänglich geliefert werden könnten.

Moser: VfGH-Aufforderung eine "Hiobsbotschaft" für Kurz

"Dass das jetzt kommt und auch heute ist eine Hiobsbotschaft für den Bundeskanzler", fasst der Politologe und Journalist Moritz Moser die Bedeutung der Entscheidung des VfGH für Kurz zusammen. Der VfGH verpflichte den Kanzler dazu "Akten zu liefern, die anscheinend schon vernichtet sind". Außerdem habe der VfGH bereits angedeutet, eine Exekution durch Bundespräsident Alexander van der Bellen und eine Nachschau im Bundeskanzleramt durchzuführen, wenn die Akten nicht geliefert werden könnten, sagt Moser.

Dadurch entstehe ein "Dilemma" für den Kanzler, meint der Politologe gegenüber PULS 24 Anchor René Ach. Sollten bei einer Nachschau Akten gefunden werden, stehe Kurz "als Lügner da". Sollte es zu einer Exekution durch den Präsidenten kommen, stehe Kurz als "jemand da, der sich nicht an die Verfassung hält". Es gäbe hier also "nicht viele Optionen, die den Kanzler als Sieger erscheinen lassen", sagt Moser.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Verfassungsgerichtshof hat zwei Anträgen der U-Ausschuss-Fraktionen stattgegeben: Das Kanzleramt muss die vom U-Ausschuss verlangten Akten teilweise liefern. Das Handy des Kanzler jedoch nicht.
  • Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) teilte auch seine Entscheidung zu mehreren Anträgen der U-Ausschuss-Fraktionen mit. Demnach muss das Kanzleramt vom U-Ausschuss geforderte Unterlagen liefern.
  • Vorzulegen sind dem U-Ausschuss laut VfGH jene Unterlagen im Hinblick auf die Tätigkeit der Stabsstelle Think Austria, die nicht bereits vorgelegt worden sind.
  • Außerdem müssen auch die vollständigen E-Mails des Kanzlers, der übrigen Regierungsmitglieder im Bundeskanzleramt sowie näher bezeichneter Bediensteter des Kanzleramtes aus dem Untersuchungszeitraum (18. Dezember 2017 bis 10. Dezember) geliefert werden.
  • Immerhin in einer Sache entschied der VfGH zugunsten des von Sebastian Kurz: Der Antrag auf Vorlage von Nachrichten auf dem Mobiltelefon des Bundeskanzlers wurde jedoch zurückgewiesen.
  • "Die Akten werden noch heute dem Untersuchungsausschuss übermittelt", sicherte das Bundeskanzleramt im Gespräch mit der APA die Übermittlung zu.