APA/ROBERT JAEGER

Verstoß gegen Spendengesetz: SPÖ soll Strafe zahlen

Die SPÖ hat laut einem Spruch des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (UPTS) gegen die von ihr selbst mitbeschlossene Spendenobergrenze verstoßen.

Konkret geht es um Wahlwerbung der SP-Gewerkschafter im Jahr 2019, deren Wert die maximal zulässigen 7.500 Euro deutlich überstiegen hatte. Außerdem wurde die SPÖ neuerlich wegen der günstigen Pacht des Europacamps der Parteijugend am Attersee verurteilt. Strafhöhe in Summe: 91.900 Euro.

Seen-Causa bereits bei Höchstgericht

Die SPÖ kann gegen den Spruch des Senats im Kanzleramts berufen. Der Fall des Europacamps am Attersee liegt auch bereits beim Höchstgericht. Hier wurde die Partei schon für die Jahre 2017 und 2018 zu jeweils 45.000 Euro Geldbuße verurteilt. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Strafen im Vorjahr bestätigte, brachte die SPÖ eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (die letzte Instanz in solchen Verfahren) ein.

In der Seen-Causa geht es um eine Immobilie des Landes Oberösterreich, die bereits seit 1962 günstig an die Sozialistische Jugend verpachtet ist. Weil die Pacht mit zehn Euro jährlich deutlich unter dem tatsächlichen Wert liegt, geht der Senat (wie auch der Rechnungshof) von einer unzulässigen Parteispende des Landes an die SPÖ aus. Diese argumentiert dagegen mit der Historie des Grundstückes. Es war nämlich von den Nazis "arisiert" und nach dem Krieg an seine ursprünglichen Eigentümer zurückerstattet worden. Diese verkauften es dann günstig an das Land Oberösterreich - und zwar mit der Auflage, die Liegenschaft 99 Jahre lang der Sozialistischen Jugend zu überlassen.

In der seit Jahren laufenden Causa verhängte der Senat nun (nach 2017 und 2018) auch für 2019 eine weitere Strafe von 45.000 Euro. Darüber hinaus soll die SPÖ laut dem am Dienstagnachmittag veröffentlichten Bescheid in Summe 46.900 Euro für weitere verbotene Parteispenden bezahlen. Unter anderem geht es um Facebook-Werbung des SPÖ-Parlamentsklubs für Parteichefin Pamela Rendi-Wagner (4.800 Euro), um Wahlwerbung der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) im Nationalratswahlkampf 2019 (30.000 Euro) sowie um kleinere Zuwendungen von Gemeinden an lokale Ortsparteien.

Gegenwert der Inserate über Limit

Im Fall der FSG stolperte die SPÖ über die von ihr selbst mitbeschlossene Spendenobergrenze. Der Senat wertet die Wahlwerbung im Magazin "FSG-Direkt" nämlich als Sachspende der Gewerkschaftsfraktion an die Partei, die zu melden gewesen wären. In einem Fall lag der Gegenwert der Inserate mit 12.500 Euro über dem Limit von 7.500 Euro pro Spender, das die SPÖ 2019 gemeinsam mit FPÖ und "Liste Jetzt" beschlossen hatte.

Eingestellt hat der Senat dagegen das Verfahren wegen eines von der Wiener SPÖ geerbten Hauses. Dessen Gegenwert von 580.000 Euro lag zwar deutlich über der Spendenobergrenze. Allerdings erfolgte die Erbschaft noch im März 2019 und damit vor Inkrafttreten der Begrenzung.

ribbon Zusammenfassung
  • Die SPÖ hat laut einem Spruch des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (UPTS) gegen die von ihr selbst mitbeschlossene Spendenobergrenze verstoßen.
  • Konkret geht es um Wahlwerbung der SP-Gewerkschafter im Jahr 2019, deren Wert die maximal zulässigen 7.500 Euro deutlich überstiegen hatte.
  • Außerdem wurde die SPÖ neuerlich wegen der günstigen Pacht des Europacamps der Parteijugend am Attersee verurteilt.
  • Strafhöhe in Summe: 91.900 Euro.