Verhaltener Beifall für Forschungsfinanzierungsgesetz
Die am Dienstag von der Regierung verabschiedete Vorlage zum Forschungsfinanzierungsgesetz stößt auf geteilte Reaktionen. So wird der Entwurf, der vielfach mehr budgetäre Planbarkeit bringt, an sich zwar einhellig begrüßt, ebenso einig ist man sich im Einmahnen der ausständigen konkreten Zahlen. Forschungsrats-Chef Hannes Androsch sprach daher gegenüber der APA von einer "leeren Dose".
Herzstück des vielfach angekündigten Vorstoßes zur Neuorganisation der Forschungsfinanzierung soll ein von der Regierung beschlossener sogenannter FTI (Forschung, Technologie und Innovation)-Pakt sein, der bis Ende des Jahres stehen und die insgesamt in den drei Folgejahren zur Verfügung stehenden Mittel beinhalten soll. Auf Basis des Pakts sollen dann ab 2021 einzelne Dreijahresverträge mit allen Institutionen geschlossen werden, die im Forschungsfinanzierungsgesetz aufgelistet sind. Das sind all jene Einrichtungen für die der Bund zuständig ist bzw. in denen er bestimmenden Einfluss hat. Darunter fallen u.a. die großen Forschungsförderungsagenturen - der Wissenschaftsfonds (FWF) und die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) - oder die größten außeruniversitären Forschungseinrichtungen, wie die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) oder das Austrian Institute of Technology (AIT).
Androsch bezeichnete am Donnerstag gegenüber der APA die Regierungsvorlage aufgrund der darin nicht angeführten budgetären Pfade als "Forschungs-Nichtfinanzierungsgesetz". Damit werde "eine leere Dose weiter vor sich her gekickt".
In einer Empfehlung des Forschungsrat begrüßt das Beratungsgremium der Bundesregierung das im Gesetz enthaltene Bekenntnis, "eine langfristige budgetäre Planungssicherheit zu gewährleisten". Ebenso positiv bewertet man "die vorgesehene wachstumsorientierte Finanzierung und das Kürzungsverbot der vereinbarten Budgets innerhalb der Finanzierungsperiode". Bemängelt wird hingegen "das Fehlen eines konkreten budgetären Steigerungspfads im Gesetzesentwurf".
"Aufgrund der hohen Bedeutung von Forschung, Technologie und Innovation auch für die Bewältigung der Corona-Krise empfiehlt der Rat eine vierprozentige jährliche Steigerungsrate" jener Mittel, die für Forschung und Entwicklung (F&E) seitens der öffentlichen Hand pro Jahr vorgesehen sind. Das bedeute im Schnitt bis 2030, dass ungefähr 170 Millionen Euro jährlich zusätzlich aufgewendet werden müssten, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Ratsempfehlung.
"Positive Signale für die Spitzenforschung in Österreich" ortet der für die Förderung der Grundlagenforschung zuständige FWF in der Vorlage. Die vorgesehene dreijährige Laufzeit der Verträge ermögliche eine "nachhaltigere Planung". Bisher hatte der FWF lediglich Einjahresbudgets. Gleichzeitig verweist FWF-Präsident Klement Tockner auf das Ziel der Bundesregierung, Österreich an die führenden Innovationsnationen Europas heranzuführen. "Um hier aufholen und Österreich im wissenschaftlichen Spitzenfeld halten zu können, wird ein Wachstumspfad von zumindest sieben Prozent pro Jahr notwendig sein", so Tockner in einer Aussendung.
Für den Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Christoph Neumayer, ermöglicht der Gesetzesentwurf, "den Verwaltungsaufwand maßgeblich zu reduzieren". Positiv sei neben der verbesserten Planbarkeit auch die "wachstumsorientierte FTI-Finanzierung" und das festgelegte "Kürzungsverbot der F&E-Budgets". "Dass ein konkreter budgetärer Steigerungspfad im Gesetzesentwurf fehlt", bemängelt jedoch auch die IV, die u.a. auf einer Technologieoffensive für angewandte F&E pocht. "Gerade bei der Technologieforschung ist die öffentliche Hand gefordert", heißt es auch in einer Reaktion des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI), der ebenfalls noch einen konkreten Steigerungspfad "vermisst".
Zusammenfassung
- Die am Dienstag von der Regierung verabschiedete Vorlage zum Forschungsfinanzierungsgesetz stößt auf geteilte Reaktionen.
- So wird der Entwurf, der vielfach mehr budgetäre Planbarkeit bringt, an sich zwar einhellig begrüßt, ebenso einig ist man sich im Einmahnen der ausständigen konkreten Zahlen.
- Bemängelt wird hingegen "das Fehlen eines konkreten budgetären Steigerungspfads im Gesetzesentwurf".
- Bisher hatte der FWF lediglich Einjahresbudgets.