Diversion für 19-Jährige nach schwerem Verkehrsunfall
Die 19-Jährige besaß zum Unfallzeitpunkt seit einem Monat den Führerschein. Fahrpraxis hatte sie also keine. Obwohl sie auf einer einspurigen Fahrbahn hinter der Radfahrerin herfuhr und die Fahrbahn linksseitig von einer Straßenbahn-Station begrenzt war, wollte sie die Radlerin partout überholen. Das gelang ihr nicht. Stattdessen fuhr sie der 29-Jährigen mit einer Geschwindigkeit von rund 45 Stundenkilometern ins Hinterrad.
Die Radfahrerin, die zum Schwimmen an der Alten Donau verabredet war, erlitt infolge des Sturzes mehrfache Frakturen an der linken Hand und Quetschungen, Bänderverletzungen und ausgedehnte Knochenmarksödeme an beiden Beinen. "Das Auto ist mir einfach über die Beine gefahren", berichtete die Betroffene. Sie kann nach wie vor nur unter Schmerzen und mit erheblichen Einschränkungen gehen, wie sich in der Verhandlung zeigte. Mühsam hatte sich die Frau beim Zeugenaufruf in den Verhandlungssaal geschleppt.
"Ich sehe meinen Fehler ein. Es tut mir sehr leid. Es war nicht meine Absicht, sie zu verletzen", gab sich die Angeklagte schuldeinsichtig. Damit entging die bisher Unbescholtene einer Verurteilung. Sie akzeptierte nach Rücksprache mit Verteidiger Florian Kreiner eine Geldbuße von 1.000 Euro und war zu einer Schadensgutmachung in Höhe von 5.000 Euro an die Radlerin bereit. Im Gegenzug wird die Anzeige endgültig zurückgelegt, sobald das Geld bezahlt ist. Die Staatsanwältin war mit dem diversionellen Vorgehen einverstanden. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Die 19-Jährige gilt weiterhin als unbescholten.
Zusammenfassung
- Am 19. Juli 2024 verursachte eine 19-jährige Fahranfängerin in Wien-Leopoldstadt einen schweren Unfall, als sie beim misslungenen Überholversuch einer Radfahrerin ins Hinterrad fuhr, was zu schweren Verletzungen der 29-jährigen Radlerin führte.
- Die Angeklagte zeigte sich einsichtig und akzeptierte eine Diversion, die eine Geldbuße von 1.000 Euro und eine Schadensgutmachung von 5.000 Euro an die verletzte Radfahrerin beinhaltete.
- Die Staatsanwältin stimmte dem diversionellen Vorgehen zu, wodurch die 19-Jährige unbescholten bleibt und die Anzeige nach Zahlung der Geldbußen endgültig zurückgelegt wird.