Verfassungskonforme Messenger-Überwachung für Zerbes machbar
"Wenn man aber die Messengerdienste abfragen will, braucht man eine spezifische Software, die nur auf diese Nachrichten eingestellt ist. Und in Deutschland verwendet man so etwas bereits", erklärte Zerbes, die auch Vorsitzende der Geheimdienstkontrollkommission ist: "Das Unspezifische, das wurde vom Verfassungsgerichtshof als große Gefahr gesehen. Das ist jetzt fünf Jahre her."
Das Thema Messengerdienste-Überwachung sei, was Terrorabwehr betrifft, "absolut berechtigt", so die Strafrechtsprofessorin. Der Fall Egisto Ott und die Prävention, dass ein solcher Fall nicht noch einmal passiere, "das schreit jetzt nicht unbedingt nach mehr Befugnissen".
Die ÖVP hatte genau diesen Fall aber zum Anlass für einen erneuten Vorstoß in diese Richtung genommen, mit der Einschränkung, in einem ersten Schritt nur auf Metadaten und nicht auf Kommunikationsinhalte zugreifen zu wollen. Justizministerin Alma Zadić (Grüne) hat sich vergangene Woche dann ebenfalls offen für eine Lösung gezeigt, die die vom VfGH aufgezeigten "roten Linien" jedoch nicht überschreiten dürfe. Sie sah dabei das Innenministerium am Zug.
Zuletzt kam vom Justizressort aber wieder eine Quasiabsage. Man sei in Gesprächen, aber das Innenministerium habe entscheidende Fragen nicht geklärt, wurde betont. "Dies betrifft insbesondere einen wirksamen Missbrauchsschutz, umfassende Datensicherheit, Klärung der Kosten und grundrechtliche Fragestellungen", hieß es aus Zadićs Ministerium gegenüber Ö1: "Hier konnte das Innenministerium in der bisherigen Legislaturperiode noch keine zufriedenstellenden Antworten liefern, die jedoch nötig sind, um eine gesetzliche Änderung vornehmen zu können." Ob eine Lösung noch durch die ÖVP-grün geführte Regierung möglich ist, sei fraglich.
Zusammenfassung
- Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes sieht trotz VfGH-Entscheid gegen 'Bundestrojaner' die Möglichkeit einer verfassungskonformen Überwachung von Messenger-Diensten.
- Justizministerin Alma Zadić (Grüne) signalisiert Offenheit für Überwachungsmaßnahmen, mahnt jedoch zur Beachtung der vom Verfassungsgerichtshof definierten 'roten Linien'.
- Umsetzung der Messengerdienste-Überwachung bleibt fraglich, da vom Justizministerium noch Klärungsbedarf bei Missbrauchsschutz, Datensicherheit und Kosten besteht.