Unverständnis bei Unternehmen: Frisöre und Co. dürfen im Lockdown Hausbesuche absolvieren

Dienstleistungsbetriebe müssen im harten Lockdown schließen. Hausbesuche sind laut der Verordnung aber erlaubt. Das sorgt bei vielen Unternehmerinnen und Unternehmern für Unverständnis.

Malwine Hofmarcher hat die ganze Nacht nicht geschlafen. Existenzängste haben sie wachgehalten. Die Nageldesignerin war sich nicht sicher, ob sie mit ihrem Kosmetikunternehmen Anspruch auf den Lockdown-Umsatzersatz hat. Ohne diesen könnte sie nicht überleben, außer sie würde "mobil" arbeiten. Denn Hausbesuche sind für Dienstleistungsbetriebe trotz Lockdown erlaubt.

"Dem Wortlaut der Verordnung nach ist die Erbringung von Dienstleistungen zu Hause beim Kunden zulässig", sagt Reinhard Kainz, Geschäftsführer der Bundessparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Österreich, gegenüber PULS 24. Verständnis dafür gibt es weder von der Kammer noch von den betroffenen Unternehmen.

"Zwischen Kochtopf und Aschenbecher, mit Kindern, Ehemann und eventuell Haustieren in einem Raum arbeiten, das geht? Für mich absolut unverständlich und natürlich keine Option", sagt Hofmarcher. Die Unternehmerin hat keine Ausrüstung für "mobiles Arbeiten", außerdem muss sie ihre Kinder betreuen, die wegen der Schulschließungen zu Hause sind. Sie will auch nicht zu unterschiedlichen Menschen nach Hause fahren, wo sie Hygienemaßnahmen kaum einhalten kann. In ihrem Nagelstudio sei die Sicherheit indes sehr hoch.

Seit Corona tragen sie und ihre Kundin eine Maske, zwischen den beiden ist eine Plexiglasscheibe, unter der die Kundin die Hand durchschiebt. Auf dem Tisch und an der Tür sind Desinfektionsspender angebracht. Nach jeder Behandlung wird gelüftet und Tisch und Arbeitswerkzeuge werden desinfiziert. In ihrem 40 Quadratmeter großen Geschäft ist zudem ein Luftreiniger angebracht. "Mehr Hygiene geht kaum und dennoch dürfen wir nicht arbeiten. Ich verstehe das nicht", sagt sie.

Unverständnis zeigt auch die Wirtschaftskammer. "Es ist nicht einzusehen, dass körpernahe Dienstleistungen im stationären Betrieb, also in den Studios verboten sind, aber deren Erbringung mobil möglich ist", sagt Kainz. Die Kammer appelliert an Kunden- und Unternehmerseite nicht notwendige Behandlungen auf die Zeit nach dem Lockdown zu verschieben. Es gebe eine gemeinsame Verantwortung, die Ausbreitung der Pandemie zu bremsen.

Fixkostenzuschuss II und Umsatzersatz ab heute möglich

Hofmarcher muss jetzt auf staatliche Hilfen zurückgreifen, um über die Runden zu kommen. "Mir wäre es lieber für meinen Unterhalt arbeiten gehen zu dürfen und nicht darauf zu warten, dass irgendwelche Onlineanträge endlich da sind", sagt sie.

Ab heute, Montag, Nachmittag können Handelsbetriebe und andere betroffene Branchen den erweiterten Antrag auf Umsatzersatz stellen. Anspruchsberechtigte Unternehmerinnen und Unternehmer können so 20 bis 60 Prozent des Umsatzes vom vergangenen Jahr erhalten, je nach Branche. Auch der Fixkostenzuschuss II kann ab heute beantragt werden.

Manuela Raidl analysiert die Wirtschaftshilfen der Regierung

PULS 24 Politik-Chefreporterin Manuela Raidl analysiert im Gespräch mit PULS 24 Moderatorin Sabine Loho, die Wirtschaftshilfen der Regierung und ob sie ausreichen werden, um die Wirtschaft in der Pandemie zu retten.

Bereits im ersten Lockdown hat Hofmarcher Gelder vom Härtefall- und Familienausgleichsfonds erhalten. Die Anträge und die Auszahlung liefen bei ihr relativ unkompliziert und schnell. "Ich hatte das Geld nach zwei oder drei Wochen am Konto", berichtet die Unternehmerin. Sie kennt aber auch Unternehmer, die Monate auf das Geld gewartet haben. Wann Hofmacher wieder arbeiten kann, weiß sie nicht. Im Frühjahr hatte sie ihr Geschäft sieben Wochen lang geschlossen. "Ich hoffe das Weihnachtsgeschäft noch mitnehmen zu können, aber ich befürchte es wird nichts", sagt sie. Bis dahin ist sie auf staatliche Unterstützung angewiesen.

Für Gastronomie- und Hotelleriebetriebe wurden 30.000 Anträge auf Umsatzersatz bearbeitet und 790 Millionen Euro ausbezahlt. Beim Fixkostenzuschuss I sind bisher 42.0000 Anträge mit 600 Millionen Euro eingegangen. 33 Millionen Euro wurden bereits ausbezahlt.

Die Liste der Branchen, die einen Umsatzersatz beantragen können, finden Sie hier auf der Seite des Finanzministeriums.

Die Anträge können über finanzonline eingereicht werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Hausbesuche sind für Dienstleistungsbetriebe trotz Lockdown erlaubt. Verständnis dafür gibt es weder von der Kammer noch von den betroffenen Unternehmen.
  • "Dem Wortlaut der Verordnung nach ist die Erbringung von Dienstleistungen zu Hause beim Kunden zulässig", sagt Reinhard Kainz, Geschäftsführer der Bundessparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Österreich, gegenüber PULS 24.
  • Unverständnis zeigt auch die Wirtschaftskammer. "Es ist nicht einzusehen, dass körpernahe Dienstleistungen im stationären Betrieb, also in den Studios verboten sind, aber deren Erbringung mobil möglich ist", sagt Kainz.
  • Die Kammer appelliert an Kunden- und Unternehmerseite nicht notwendige Behandlungen auf die Zeit nach dem Lockdown zu verschieben.