Unvereinbarkeitsausschuss beschäftigte sich mit Kickl
Es müsse nun geprüft werden, ob gegen das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz verstoßen wurde, sagte David Stögmüller, Obmann des Unvereinbarkeitsausschusses und Abgeordneter der Grünen, vor Beginn der Sitzung vor Journalisten. Dazu wurde ein sogenanntes Nachfrageverfahren beschlossen, im Zuge dessen Kickl eine Art schriftlicher Fragenkatalog übermittelt wird. Es ist das erste Mal, dass ein derartiges Nachfrageverfahren seit dessen Einführung 2021 eingeleitet wird, betonte Stögmüller.
Der SPÖ-Abgeordnete Jan Krainer, der die Vorwürfe gegen Kickl eingebracht hatte, warf Kickl einmal mehr vor, seine Nebeneinkünfte und Geschäftstätigkeiten nach dem Transparenzgesetz unvollständig bzw. unrichtig gemeldet zu haben und gegen das Berufsverbot für Klubobleute verstoßen zu haben. Unter anderem geht es dabei um eine auch im U-Ausschuss thematisierte mögliche Beteiligung Kickls an einer Werbeagentur über einen Treuhandvertrag. An einen Mandatsverlust Kickls als letzter Konsequenz des Verfahrens glaubte Krainer aber nicht.
Auch der NEOS-Abgeordnete und Vize-Obmann Yannick Shetty sah durchaus Aufklärungsbedarf in der Frage, nachdem Kickl im U-Ausschuss wenig auskunftsfreudig gewesen sei, warnte aber davor das Verfahren "als Wahlkampfbühne zu nutzen".
Die FPÖ streitet jedes Fehlverhalten ab und ortet eine unerlaubte Weitergabe von Steuerakten als Anlass für die Vorwürfe. Der freiheitliche Abgeordnete Christian Ragger sprach von einer "Kriminalisierung Kickls" und warf der SPÖ vor, mit dem "parteipolitischen Geplänkel" zu versuchen, den beendeten U-Ausschuss zu verlängern. Nachdem Kickl keine Nebeneinkünfte gemeldet habe, werde auch das Nachfrageverfahren mit einer leeren Meldung beantwortet werden, kündigte er an.
Den Vorwurf der unerlaubten Weitergabe von Steuerakten wies Krainer zurück: Die Unterlagen würden alle aus dem U-Ausschuss stammen, sagte er. Es liege an Kickl, die Fragen möglichst rasch zu beantworten und das Thema damit vor dem Intensivwahlkampf aus der Welt zu schaffen, so der SPÖ-Mandatar.
Der Nationalrat ist eigentlich in Sommerpause, in der letzten Sitzung Anfang Juli wurde aber mehrheitlich beschlossen, den Unvereinbarkeitsausschuss in der tagungsfreien Zeit fortzusetzen. Der Unvereinbarkeitsausschuss berät über Meldungen von Abgeordneten gemäß dem Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz. Abgeordnete müssen sämtliche Nebentätigkeiten und leitende ehrenamtliche Tätigkeiten bekanntgeben, zudem wird die Bandbreite ihre Nebeneinkünfte veröffentlicht. Klubobleute dürfen neben ihrer Funktion keinen Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben. Kickl hat in der laufenden Legislaturperiode seit 2019 keine Nebeneinkünfte gemeldet.
Zusammenfassung
- Der Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrats beschäftigt sich mit Vorwürfen gegen FPÖ-Chef Herbert Kickl, der angeblich Nebeneinkünfte nicht gemeldet und gegen Transparenzregeln verstoßen haben soll.
- Ein Nachfrageverfahren wurde eingeleitet, das erste Mal seit dessen Einführung 2021, und Kickl wurde aufgefordert, innerhalb von vier Wochen Nachweise vorzulegen.
- Kickl bestreitet die Vorwürfe, während die FPÖ von einer Kriminalisierung spricht. Der Nationalrat ist in Sommerpause, der Ausschuss wurde jedoch fortgesetzt.