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Unterschiedliche Impf-Regelungen für Medizin-Studenten

An den Medizin-Universitäten in Wien, Innsbruck und Graz bzw. der Medizin-Fakultät der Universität Linz dürfte es im kommenden Semester etwas unterschiedliche Vorgaben für die Studenten in Sachen Impfpflicht geben. Die Medizin-Unis Wien und Innsbruck verlangen ab dem klinischen Bereich einen Impfnachweis, in Graz gilt weitestgehend eine 2G-Regelung und in Linz die 3G-Regel, hieß es auf APA-Anfrage.

Ein Impfnachweis für die Inskription ist aber an keiner der vier Unis nötig. In Wien und Innsbruck gilt für Studenten die 1G-Regel, allerdings im klinischen Bereich - also ab dem ersten Patientenkontakt. Das ist etwa in Wien spätestens am Ende des 2. Studienjahrs der Fall. Damit gibt es eine De-facto-Impfpflicht, da alle Studenten im Rahmen der Ausbildung diesen Bereich durchlaufen müssen.

Etwas anders ist es in Graz. Dort gilt für alle Studenten (und auch Mitarbeiter) grundsätzlich eine 2G-Regelung - man muss also geimpft oder genesen sein. Sollte in speziell begründeten Einzelfällen und insbesondere aus medizinischen Gründen eine COVID-19 Schutzimpfung bisher nicht erfolgt sein, wird von diesen Studierenden sowie Mitarbeitern ein jeweils 48 Stunden gültiger PCR-Test verlangt.

An der Medizinfakultät der Universität Linz gibt es derzeit keine Impfpflicht für Studenten im klinischen Bereich - man orientiere sich dafür an den Regelungen der einzelnen Krankenhausträger. Am Kepler Universitätsklinikum gilt derzeit die 3G-Regel - ob das auch so bleibe, wisse man aber noch nicht, hieß es auf APA-Anfrage.

An allen Medizin-Unis werden die Studierenden bzw. Mitarbeiter jedenfalls dringend ersucht, sich impfen zu lassen. Dafür erhalten sie etwa in Wien Gutscheine für die Impfstraßen bzw. in Graz Zugang zur "Fast Lane" der Impfstraße der steirischen Hochschulen.

Allzu viele Studierende sind dabei nicht mehr zu motivieren. Derzeit laufen noch die Erhebungen zum Impfstatus der Studienanfänger bzw. Studenten. In Wien waren etwa von den 300 Studienanfängern, die sich bisher eingeschrieben haben, nur 19 nicht geimpft. Und selbst diese seien gewillt gewesen, sich immunisieren zu lassen, hieß es auf APA-Anfrage. In Innsbruck geht man davon aus, dass derzeit 80 Prozent der Studenten geimpft sind und diese Rate auf mehr als 90 Prozent zu Semesterbeginn steigen wird. Auch in Graz rechnet man mit einer aktuellen Durchimpfungsquote von über 80 Prozent.

ribbon Zusammenfassung
  • An den Medizin-Universitäten in Wien, Innsbruck und Graz bzw. der Medizin-Fakultät der Universität Linz dürfte es im kommenden Semester etwas unterschiedliche Vorgaben für die Studenten in Sachen Impfpflicht geben.
  • Die Medizin-Unis Wien und Innsbruck verlangen ab dem klinischen Bereich einen Impfnachweis, in Graz gilt weitestgehend eine 2G-Regelung und in Linz die 3G-Regel, hieß es auf APA-Anfrage.