Syrer blitzte mit Beschwerde beim VfGH ab
Im Oktober 2022 hatte der Mann vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einen negativen Asylbescheid erhalten und eine 14-tägige Frist, aus Österreich auszureisen. Dagegen erhob er Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG), diese wurde abgewiesen. Begründet war dies damit, dass es ihm möglich sei, nach einer Rückkehr nach Syrien anstatt den Wehrdienst abzuleisten eine im syrischen Wehrrecht vorgesehene "Befreiungsgebühr" zu entrichten. Es seien auch keine Umstände erkennbar, die das syrische Regime veranlassen sollten, ihm eine oppositionelle Gesinnung zu unterstellen, lautete das Urteil des BVwG.
Das BVwG habe nachvollziehbar dargelegt, dass der Mann keinen Grund vorgebracht habe, der die Gewährung von Asyl rechtfertigen könnte, entschied der VfGH nun. In der konkreten Situation des Beschwerdeführers sei auf Grund seiner persönlichen Umstände nicht davon auszugehen, dass dieser im Falle einer Rückkehr auf Grund der beschriebenen Versorgungslage in Syrien, insbesondere in Damaskus, in eine existenzbedrohende Lage geraten würde. Der VfGH hält jedoch fest, dass bei einer Abschiebung die Vollzugsbehörde verpflichtet ist, die aktuelle Sicherheits- und Versorgungslage zu beachten.
Ebenfalls abgelehnt hat der VfGH eine Beschwerde einer Syrerin, die bereits in Bulgarien subsidiären Schutz erhalten hatte. Ebenso wurde die Beschwerde eines Afghanen abgelehnt, der zuvor bereits in mehreren EU-Ländern Asylanträge gestellt hatte und auf diesem Weg gegen die Rücküberstellung nach Belgien kämpfte.
Im Innenministerium zeigte man sich über diese Entscheidungen erfreut. "Österreich hat mit dem Vorschlag, Abschiebungen Richtung Afghanistan und Syrien wieder möglich zu machen, Schwung in die Debatte unter den Mitgliedsstaaten gebracht", das habe sich auch beim gestrigen EU-Rat der Innenminister gezeigt, betonte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) gegenüber der APA. Mittlerweile herrsche darüber große Einigkeit. "Deshalb begrüße ich auch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die die Ansicht unserer Behörde bestätigt, dass eine Rückkehr nach Syrien rechtlich möglich ist."
Zusammenfassung
- Ein 33-jähriger Syrer blitzte mit seiner Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ab, da die Sicherheitslage in Damaskus eine Rückkehr ermöglicht. Bereits im Oktober 2022 erhielt er einen negativen Asylbescheid vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl.
- Das Bundesverwaltungsgericht wies seine Beschwerde ab, da er eine Befreiungsgebühr für den Wehrdienst in Syrien zahlen könnte. Es gab keine Anzeichen, dass das syrische Regime ihm eine oppositionelle Gesinnung unterstellen würde.
- Das Innenministerium begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Innenminister Gerhard Karner betonte die Einigkeit unter den EU-Mitgliedstaaten bezüglich Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan.