APA/APA/dpa/Stefan Sauer

Steiermark weitet FFP2-Maskenpflicht aus

Nach Niederösterreich, Kärnten und Vorarlberg weitet auch die Steiermark die FFP2-Maskenpflicht im Land aus.

Die Steiermark dehnt die Tragepflicht für FFP2-Masken ab Mittwoch, 17. November 2021, aus. In jedem geschlossenen Raum ab Anwesenheit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, besteht grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht. Das gelte auch für den Arbeitsplatz, sofern physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Weiters gilt die FFP2-Maskenpflicht in Gaststätten, beim Betreten und Verlassen des Lokals und beim Gang auf die Toilette.

Die Verordnung tritt mit Mittwoch, 0.00 Uhr in Kraft, wie die Kommunikation Land Steiermark am Dienstag mitteilte. Damit gilt - unabhängig vom Impfstatus - ab Mittwoch für alle Personen auch die Maskenpflicht in hoch frequentierten Bereichen in Beherbergungsbetrieben.

Die Forderung nach bundeseinheitlichen Regeln halte man nach wie vor aufrecht, wie es auch gestern schon von der steirischen Landesspitze aus u.a. LH Hermann Schützenhöfer (ÖVP) und LHStv. Anton Lang. (SPÖ) hieß.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Steiermark dehnt die Tragepflicht für FFP2-Masken ab Mittwoch, 17. November 2021, aus.
  • In jedem geschlossenen Raum ab Anwesenheit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, besteht grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht.
  • Das gelte auch für den Arbeitsplatz, sofern physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Weiters gilt die FFP2-Maskenpflicht in Gaststätten, beim Betreten und Verlassen des Lokals und beim Gang auf die Toilette.
  • Die Verordnung tritt mit Mittwoch, 0.00 Uhr in Kraft, wie die Kommunikation Land Steiermark am Dienstag mitteilte.
  • Damit gilt - unabhängig vom Impfstatus - ab Mittwoch für alle Personen auch die Maskenpflicht in hoch frequentierten Bereichen in Beherbergungsbetrieben.