Staatsanwälte prüfen Regierungspläne zu Razzien bei Behörden
Mit der Novelle soll die Beschlagnahmung von Unterlagen und Datenträgern der Behörden durch die Justiz künftig nur noch im Ausnahmefall möglich sein. Demnach soll die Justiz Unterlagen in der Regel via Amtshilfe anfordern, anstatt sie selbst sicherzustellen. Von der Opposition kam bereits heftige Kritik. Das Justizministerium verteidigte die Pläne mit Verweis auf das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien, wonach die Hausdurchsuchung im BVT rechtswidrig war und die Ermittler um Amtshilfe ansuchen hätten müssen.
Man werde sich den Entwurf nun "genau ansehen" und in der Begutachtung, die bis 7. Mai läuft, eine Stellungnahme abgeben, hieß es seitens der Vereinigung der Staatsanwälte. "Auch im öffentlichen Bereich müssen strafrechtliche Ermittlungen genauso zielführend möglich sein wie in allen anderen Fällen", betonte Ziska. "Wenn diese Novelle dem entgegensteht, werden wir entsprechend Stellung nehmen und auf Änderungen drängen."
Zusammenfassung
- Die Staatsanwälte reagieren zunächst zurückhaltend auf die Pläne der Regierung, die Möglichkeit von Razzien bei Behörden einzuschränken.
- Man werde sich die entsprechende Änderung der Strafprozessordnung "genau ansehen" und, wenn erforderlich, auf Adaptierungen drängen, sagte der Vizepräsident der Staatsanwälte, Bernd Ziska, am Montag auf APA-Anfrage.