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SPÖ will Maskenpflicht für Abgeordnete in Verfassung verankern

Der Großteil der FPÖ-Abgeordneten ignoriert die Maskenpflicht im Parlament weiterhin. Die SPÖ will die Regelung deshalb in die Verfassung schreiben lassen.

Die Ablehnung der Maskenpflicht, die in der Hausordnung des Parlaments festgeschrieben ist, von Seiten vieler FPÖ-Abgeordneter beschäftigt den Nationalrat weiterhin. Die ÖVP will mittels einer Änderung der Geschäftsordnung Strafen von 500 Euro einführen, die SPÖ hat nun eine neue Variante eingebracht. Sie will das Maskengebot in die Verfassung schreiben lassen, da dies rascher ginge und weniger kompliziert sei. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sieht darin eine zumindest Möglichkeit.

Wie der stellvertretende Klubchef Jörg Leichtfried gegenüber der APA ausführte, könnte mit so einem Vorgehen die entsprechende Bestimmung bereits am morgigen Donnerstag vom Nationalrat beschlossen werden. Zudem könnte eine Maskenpflicht auch im Bundesrat gleich miterledigt werden. Schließlich bestehe mehr Rechtssicherheit, könnte doch eine Änderung der Geschäftsordnung (durch die FPÖ) beim VfGH bekämpft werden.

Der neue Gesundheitsminister Mückstein ließ im Ö3-"Wecker" offen, wie man eine Maskenpflicht etwa im Parlament abseits der Geschäftsordnung gesetzlich regeln könnte. Er verwies auf seine noch kurze Dienstzeit, will sich aber jedenfalls erkundigen, wie er sagte. Dabei sei auch die Verfassung eine Möglichkeit, wie er betonte. Zuerst will er aber mit den Betroffenen das Gespräch suchen und versuchen, diese zu überzeugen.

Maskenpflicht während Pandemie gültig

Die Verfassungsbestimmung soll nach Vorstellung der SPÖ während der Corona-Pandemie wirksam sein. Vorläufig wäre eine Gültigkeit bis 31. Juli vorgesehen.

Im Antragstext heißt es, bei Betreten und Verweilen in Parlamentsgebäuden hätten Abgeordnete zum Nationalrat, Mitglieder des Bundesrates und des Europäischen Parlaments eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 oder eine mindestens gleichwertige Maske zu tragen. Ausnahmen wären - wie schon in der Hausordnung festgelegt - z.B. gesundheitliche Gründe, Schwangerschaften, aber auch Redebeiträge oder die Vorsitzführung.

Bei Zuwiderhandeln könnten die Präsidenten der beiden Parlamentskammern jeweils nach Beratung mit der Präsidialkonferenz ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro festlegen. Ein Einspruch wäre möglich, die Letztentscheidung käme dem jeweiligen Geschäftsordnungsausschuss zu.

Welche Variante man auch immer wählt, es wird eine Verständigung zwischen Koalition und SPÖ nötig sein, da die Bestimmung jedenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht. Der Vorschlag der Sozialdemokraten wurde bereits an die anderen Klubs übermittelt.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Großteil der FPÖ-Abgeordneten ignoriert die Maskenpflicht im Parlament weiterhin. Die SPÖ will die Regelung deshalb in die Verfassung schreiben lassen.
  • Wie der stellvertretende Klubchef Jörg Leichtfried gegenüber der APA ausführte, könnte mit so einem Vorgehen die entsprechende Bestimmung bereits am morgigen Donnerstag vom Nationalrat beschlossen werden.
  • Zudem könnte eine Maskenpflicht auch im Bundesrat gleich miterledigt werden.
  • Der neue Gesundheitsminister Mückstein ließ im Ö3-"Wecker" offen, wie man eine Maskenpflicht etwa im Parlament abseits der Geschäftsordnung gesetzlich regeln könnte.
  • Dabei sei auch die Verfassung eine Möglichkeit, wie er betonte.