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SPÖ geht wegen Pensionen zum VfGH

SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner hat am Freitag ihre Verfassungsklage präsentiert, mit der sie die Pensionsaliquotierung zu Fall bringen will. Gemäß der von der Kanzlei Michael Rohregger verfassten Beschwerde ist die Regelung gleichheitswidrig und verstößt gegen das Sachlichkeitsprinzip. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch geht davon aus, genug Abgeordnete für eine Klage überzeugen zu können. Die SPÖ sendet jedenfalls Briefe an alle Mandatare aus.

Denn für die von der SPÖ angestrebte Drittel-Beschwerde brauchen die Sozialdemokraten ein Drittel der Abgeordneten und somit realistischerweise die Unterstützung der Freiheitlichen, da diese von den anderen Fraktionen kaum kommen wird. Muchitsch zeigte sich nach Vorgesprächen optimistisch, dass man sich mit der FPÖ auf einen gemeinsamen Weg verständigen wird können.

Parteichefin Rendi-Wagner begründete die Beschwerde damit, dass die Regelung nicht nur inhaltlich falsch, sondern eben auch verfassungswidrig sei. Besonders gegenüber Frauen sei die aktuelle Rechtslage diskriminierend.

Worum es eigentlich geht: Die Pensionsaliquotierung bedeutet, dass es vom Antrittsmonat abhängt, wie hoch die Anpassung im ersten (vollen) Pensionsjahr ausfällt. Je später im Jahr man den Ruhestand antritt, umso geringer wird die Erhöhung bzw. gibt es bei jenen, die im November und Dezember gehen, gar keine mehr. Das wirkt sich auf das gesamte weitere Leben aus und kann über die Jahre viele tausende Euro Unterschied ausmachen.

In der Klage werden hier als Beispiel zwei Personen angeführt, die exakt denselben Lebenslauf haben, von denen aber einer am 1. Jänner und eine am 1. November in den Ruhestand tritt. Bei einer Bezugsdauer von 20 Jahren ergibt sich für die Person, die im November in Pension gegangen ist, ein Verlust von über 20.000 Euro. Argumentiert wird auch, dass die Inflation, die mit der Pensionserhöhung abgedeckt werden soll, jeden gleich treffe - egal in welchem Monat er aus dem Erwerbsleben ausscheidet.

Bei Frauen ergibt sich nun das Zusatzproblem, dass deren Antrittsalter ab kommendem Jahr schrittweise an jenes der Männer angeglichen wird. Das bringt mit sich, dass jene, die exakt zum jeweiligen Regelpensionsalter, also beispielsweise 2025 mit 61 in den Ruhestand eintreten, das jeweils nur im zweiten Halbjahr machen können. Damit bekommen sie automatisch im ersten Pensionsjahr eine geringere Erhöhung, maximal 40 Prozent. Hier sieht die Verfassungsklage eine "unsachliche Ungleichbehandlung von Männern und Frauen".

Das gleiche Phänomen erkennt die Klage bei Universitätsprofessoren. Sie treten mit Ablauf des Studienjahrs, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand. Da das Studienjahr aber erst Ende September abgeschlossen ist, können auch sie erst am 1. Oktober in Pension gehen und sind ebenfalls benachteiligt, weshalb das Gutachten von einer unsachlichen Ungleichbehandlung spricht.

Die Bundesregierung hat auf die Kritik vor allem von Arbeitnehmer-Organisationen und SPÖ insofern reagiert, als die Aliquotierung angesichts der extrem hohen Teuerung für 2023 und 2024 ausgesetzt wurde. Das reklamierte Rendi-Wagner zwar als Erfolg ihrer Partei, aber als zu wenig. Geht es nach ihr, muss auch der "vergessene" Pensionsjahrgang 2022 profitieren und sämtliche künftigen.

Muchitsch machte auch auf einen grundsätzlichen Denkfehler bei der Aliquotierung aufmerksam - nämlich, dass man sogar besser dran sei, wenn man früher in Pension gehe.

ribbon Zusammenfassung
  • SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner hat am Freitag ihre Verfassungsklage präsentiert, mit der sie die Pensionsaliquotierung zu Fall bringen will.
  • SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch geht davon aus, genug Abgeordnete für eine Klage überzeugen zu können.
  • Bei einer Bezugsdauer von 20 Jahren ergibt sich für die Person, die im November in Pension gegangen ist, ein Verlust von über 20.000 Euro.
  • Das gleiche Phänomen erkennt die Klage bei Universitätsprofessoren.