Asylwerber leisteten 250.000 Stunden gemeinnütziger Arbeit
Die entsprechende Regelung gilt seit vergangenem Sommer für in der Grundversorgung des Bundes untergebrachte Flüchtlinge. Das ist nur ein geringer Teil der Asylwerber. Anfang Februar waren mehr als 66.000 Personen in Landesbetreuung, aber nur gut 1.300 in einer der Bundeseinrichtungen. Von diesen gibt es mittlerweile nur noch acht.
Wer in einer dieser Einrichtungen untergebracht ist, muss sich an den gemeinnützigen Aufgaben beteiligen. Die können etwa an Grün- oder Sportanlagen im Besitz der Gemeinden absolviert werden. Zehn Stunden pro Monat sind abzuleisten. Ausgenommen von der Regelung sind Personen unter 16 sowie jene, denen die Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden können.
Bisher kamen 3.115 Flüchtlinge zum Einsatz, die insgesamt knapp eine Viertel Million an Arbeitsstunden leisteten. 30 Prozent der Verpflichteten verweigerten die Tätigkeit. Gezwungen werden können sie nicht, sehr wohl kann ihnen aber ein Teil des Taschengelds von 40 Euro im Monat gestrichen werden.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) will die Tätigkeiten jedenfalls fortsetzen: "Wer Schutz und Unterstützung bekommt, soll der Allgemeinheit auch etwas zurückgeben." Die "Arbeitspflicht" sei dabei eine wichtige Maßnahme "für einen harten, aber gerechten Asylkurs in Österreich.
Zusammenfassung
- Seit Juli haben Asylwerber in Österreich knapp 250.000 Stunden an gemeinnütziger Arbeit geleistet, wobei 70 Prozent der in Bundesbetreuung befindlichen Flüchtlinge beteiligt waren.
- Von den 3.115 verpflichteten Flüchtlingen verweigerten 30 Prozent die Arbeit, was zu einer Kürzung ihres monatlichen Taschengelds von 40 Euro führte.
- Innenminister Gerhard Karner betont die Bedeutung dieser Maßnahmen als Teil eines harten, aber gerechten Asylkurses in Österreich.