Sozialwirtschaftsgehälter steigen ab Jänner um 2,08 Prozent
Diese wurde jetzt nach Vorliegen der relevanten Inflationswerte zwischen der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) als Arbeitgebervertretung und den Gewerkschaften GPA und vida fixiert. Zusätzlich wurde vereinbart, dass die Gleichstellung von Arbeitern und Arbeiterinnen mit Angestellten bei den Kündigungsfristen ab 1. Jänner gilt.
"Die Erhöhung liegt damit heuer über der anderer Branchen. Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig die MitarbeiterInnen der Sozial- und Gesundheitsbranche für die Gesellschaft sind und was sie leisten, daher bin ich froh, dass wir dies auch honorieren können", so SWÖ-Vorsitzender Erich Fenninger am Montag in einer Aussendung. Für SWÖ-Geschäftsführer Walter Marschitz ist die Erhöhung ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität des Berufsfeldes zu stärken.
GPA-Verhandlerin Eva Scherz betonte, der Vergleich mit Gehaltserhöhungen anderer Branchen in dieser speziellen Krisensituation zeige, dass der dreijährige Abschluss Anfang dieses Jahres zum klaren Vorteil der Beschäftigten gewesen sei. Und vida-Verhandlerin Michaela Guglberger bezeichnete es als "wichtigen Erfolg", dass Arbeiterinnen und Arbeiter mit der Angleichung bei den Kündigungsfristen in der Sozialwirtschaft künftig nicht mehr schlechter gestellt sind.
Zusammenfassung
- Die Gehälter im Bereich der privaten, meist gemeinnützigen, Sozial- und Gesundheitsunternehmen steigen mit 1. Jänner 2021 um 2,08 Prozent.
- Diese Erhöhung wurde dem Grunde nach bereits im Rahmen eines Drei-Jahres-Abschlusses im Frühjahr vereinbart.
- Diese wurde jetzt nach Vorliegen der relevanten Inflationswerte zwischen der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) als Arbeitgebervertretung und den Gewerkschaften GPA und vida fixiert.