Slowakei lockert Reisebeschränkungen für Pflegepersonal
Tausenden slowakischen Pflegerinnen und Pfleger von Kranken und Älteren wird die Fahrt nach Hause erleichtert. Das teilte die staatliche Gesundheitsbehörde laut Medienberichten vom Freitag mit. Vor allem von den rund 30.000 in Österreich tätigen sogenannten 24-Stunden-Betreuern und -Betreuerinnen hatten viele wegen der Quarantänepflicht auch nach Ablauf ihrer Dienstzeit am Arbeitsplatz ausgeharrt.
Darauf hatten Pflegeagenturen und Hilfsorganisationen hingewiesen. Die Lockerung war offenbar eine Folge von Protestaktionen der vergangenen Tage. Die Betroffenen müssen nun nach dem Grenzübertritt nicht mehr wie bisher für 14 Tage in eine staatliche Quarantäne-Einrichtung, sondern können direkt zu ihren Familien fahren. Dafür müssen sie allerdings einen negativen Test auf das Coronavirus nachweisen, der nicht älter als 96 Stunden sein darf.
Dem TV-Nachrichtensender TA3 schilderten Pflegerinnen an einem Grenzübergang erleichtert, dass sie nun zum ersten Mal seit mehreren Wochen wieder zu ihrer Familie nach Hause fahren könnten.
Die meisten der zumeist weiblichen Altenbetreuungskräfte arbeiten in einem Rhythmus, der vorsieht, dass sie nach 14 Tagen Arbeit im Ausland für 14 Tage nach Hause fahren und danach wieder den nächsten 14-Tage-Dienst antreten. Die bisherige Vorschrift hätte sie also im schlimmsten Fall während des gesamten Heimaturlaubs in eine staatliche Quarantäneeinrichtung gezwungen.
Die Erleichterung gilt allerdings nur für Pflegepersonal, das in den angrenzenden Regionen Tschechiens oder in Wien, in Niederösterreich und im Burgenland tätig ist. Wer im Westen Österreichs oder in Deutschland arbeitet, muss bei der Rückkehr weiterhin in eine staatliche Quarantäne.
Zusammenfassung
- Tausenden slowakischen Pflegerinnen und Pfleger von Kranken und Älteren wird die Fahrt nach Hause erleichtert.
- Das teilte die staatliche Gesundheitsbehörde laut Medienberichten vom Freitag mit.
- Vor allem von den rund 30.000 in Österreich tätigen sogenannten 24-Stunden-Betreuern und -Betreuerinnen hatten viele wegen der Quarantänepflicht auch nach Ablauf ihrer Dienstzeit am Arbeitsplatz ausgeharrt.