Slowakei beharrt auf Quarantänepflicht für Ungeimpfte

Ungeachtet einer Entscheidung des Verfassungsgerichts hat die slowakische Regierung angekündigt, an ihren strengen Quarantäne-Vorschriften für nicht geimpfte Einreisende festzuhalten. So kontrollierte die Polizei auch am Donnerstag an allen Grenzübergängen Impfnachweise. Nur wer gegen Covid-19 geimpft ist, darf einreisen, ohne eine 14-tägige Quarantäne antreten zu müssen.

Sozialdemokratische Oppositionspolitiker hatten dies als versteckten Impfzwang kritisiert und das Verfassungsgericht in Kosice (Kaschau) angerufen. Dieses setzte daraufhin die seit 9. Juli geltende Verschärfung der Einreisebestimmungen des EU-Landes vorläufig außer Kraft. Bis geklärt sei, ob die Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften nicht in Widerspruch zur Verfassung stünde, müssten sich die Behörden wieder an die vorher geltenden Regeln halten, verkündeten die Richter am Mittwoch.

Regierung und Gesundheitsbehörden entschieden sich jedoch, diese Entscheidung mit einem formalrechtlichen Trick zu umgehen. Verbindlich wird der Richterspruch nämlich erst ab seiner Eintragung in die offizielle Gesetzessammlung, die erst nach mehreren Tagen erfolgen soll. Formell habe sich daher die Rechtslage noch nicht geändert, erklärte Justizministerin Maria Kolikova den Medien am Donnerstag.

Gesundheitsminister Vladimir Lengvarsky kündigte an, besonders strittige Details der aufgehobenen Vorschrift rasch zu ändern. Bereits am kommenden Montag werde daher eine neue Verordnung in Kraft treten, die die Pflichtquarantäne für nicht geimpfte Einreisende unumstößlich vorschreibe. Nur so könne sich die Slowakei vor einem Import der Delta-Variante des Coronavirus schützen.

ribbon Zusammenfassung
  • Ungeachtet einer Entscheidung des Verfassungsgerichts hat die slowakische Regierung angekündigt, an ihren strengen Quarantäne-Vorschriften für nicht geimpfte Einreisende festzuhalten.
  • So kontrollierte die Polizei auch am Donnerstag an allen Grenzübergängen Impfnachweise.
  • Nur wer gegen Covid-19 geimpft ist, darf einreisen, ohne eine 14-tägige Quarantäne antreten zu müssen.