Kurz nach Schuldspruch: "Sehr ungerecht"
"Ich bin in zwei von drei Vorwürfen freigesprochen worden", begann Sebastian Kurz sein Statement direkt nach seinem Urteil - er wurde nicht rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt.
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"In einem von drei Vorwürfen ist der Richter der Meinung, dass ich im Untersuchungsausschuss eine Falschaussage getätigt hab'." Bei seiner Aussage im Prozess bleibe er, mehrere Zeugen hätten seine Aussage bestätigt, verteidigt sich der Ex-Kanzler.
Berufung
"Deshalb wird es sie nicht überraschen, dass ich diesen Teil der Entscheidung (den Schuldspruch, Anm.) als sehr ungerecht empfinde." Er werde "selbstverständlich" dagegen vorgehen. "Wir haben berufen. Und ich bin sehr optimistisch, dass wir in einer zweiten Instanz Recht bekommen."
Schmid "befremdlich"
Kurz nutzte sein Medienstatement, um zu erklären, dass er Thomas Schmids Verhalten "befremdlich" finde. Der habe in seinem Lebenslauf gelogen - und das vor Gericht als "Schlampigkeitsfehler" zugegeben. "Ich weiß nicht, warum man sowas überhaupt in einem Lebenslauf reinschreibt." Dass er jedoch die beiden russischen Zeugen ins Spiel brachte, sei "nachvollziehbar", immerhin hätten sie zur Entlastung dienen können.
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Zusammenfassung
- Sebastian Kurz beruft gegen seinen Schuldspruch und empfindet das Urteil als ungerecht, sagt er in seinem ersten Statement nach dem Prozess.
- "Deshalb wird es sie nicht überraschen, dass ich diesen Teil der Entscheidung (den Schuldspruch, Anm.) als sehr ungerecht empfinde."
- Er werde "selbstverständlich" dagegen vorgehen.
- "Wir haben berufen. Und ich bin sehr optimistisch, dass wir in einer zweiten Instanz Recht bekommen."