Schweigen bei Eurofighter-Prozess in Wien
Die inkriminierten Handlungen datieren zurück in die Jahre 2003 bis 2009. Ein Vertreter der EADS Deutschland GmbH (EADS-D) soll in Bereicherungsabsicht einen Scheinvertrag über vorgebliche Beratungsleistungen mit der City Chambers Limited in London abgeschlossen haben, auf dessen Grundlage am Ende exakt 7.995.490,58 Euro ausbezahlt wurden. Dem standen jedoch keine Gegenleistungen gegenüber.
Das Geld soll vielmehr auf Basis unrichtiger Tätigkeitsberichte geflossen sein, die nun im Wiener Verfahren in den Fokus rücken werden. Denn die beiden Angeklagten - seinerzeit im Lobbying-Geschäft tätig - sollen einerseits dafür gesorgt haben, dass der Scheinvertrag mit der Briefkastenfirma zustande kam, und in weiterer Folge fiktive Berichte über vorgebliche Beratungstätigkeiten der City Chambers für EADS-D erstellt und die entsprechenden Rechnungen übermittelt haben.
Die WKStA geht davon aus, dass die beiden Männer "wussten, dass Entscheidungsträger der EADS International und der EADS-D durch die Unterfertigung und Erfüllung des Scheinvertrags die ihnen durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis vorsätzlich missbrauchen würden", wie in der Anklageschrift festgehalten wird.
Neben Untreue wird den Angeklagten, die bisher sämtliche Vorwürfe bestritten haben, auch falsche Beweisaussage vorgeworfen. Sie sollen als Auskunftsperson vor dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss bzw. bei einer Zeugeneinvernahme in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren inhaltlich unrichtige Angaben zu Protokoll gegeben haben.
Die beiden Männer, ein pensionierter 75-jähriger Unternehmensberater und Lobbyist und ein 58-Jähriger Immobilienberater erklärten sich am Mittwoch nicht schuldig und verweigerten die Aussage. Ihre Anwälte argumentierten damit, dass die Vorwürfe schon zwanzig Jahre zurückliegen und verjährt seien. Der 75-Jährige gab zudem an, dass er gesundheitlich angeschlagen sei und sich nicht mehr erinnern könne. Er verfüge außerdem nicht mehr über die Unterlagen, weil sein Lager abgebrannt sei. Seine Firmenschulden bezifferte der Mann, der für eine 8-jährige Tochter unterhaltspflichtig ist, mit einer Mio. Euro. Seine Privatschulden bezifferte er mit 50.000 Euro, seine Pension belaufe sich auf 1.380 Euro.
Der 58-Jährige bezifferte seine Einnahmen mit 1.000 Euro, aus einer Firmenpleite habe er 300.000 Euro Schulden an das Finanzamt. Er ist wegen Urkunden- und Beweismittelfälschung vorbestraft. Die Staatsanwältin sagte in ihrem Eröffnungsplädoyer, dass die beiden nichts geleistet, aber knapp acht Mio. Euro über die City Chambers kassiert hätten.
Der Anwalt des 75-Jährigen ortete formelle Mängel in der Anklage. Der Sachverhalt sei verjährt und eine Beweisführung nach einer so lange Zeit nicht mehr möglich. Er selbst habe vor 20 Jahren maturiert und könnte sich an keine einzige Frage erinnern, geschweige denn sie beantworten, so der Anwalt. Er verwies zudem auf frühere Zeugeneinvernahmen und eine Erklärung seines Mandanten aus dem Jahr 2017. Aus diesen Unterlagen las der Richter die Vorhalte dann vor.
Dort gibt der 75-Jährigen an, dass er im Jahr 2001 von EADS gefragt worden sei, ob er als Lobbyist für die Eurofighter auftreten wolle. Seine Leistung sei es gewesen, dafür zu sorgen, dass der Eurofighter-Kaufvertrag nicht verhindert werde und über die allgemeine Stimmungslage in Österreich zu berichten. Er habe diesen Auftrag angenommen und ohne Zahlungen an Entscheidungsträger erfüllt. Die Staatsanwaltschaft hält den Männern vor, dass die Typenentscheidung schon längst gefallen gewesen sei, als sie angeblich zu lobbyieren begonnen haben und damit nichts geleistet hätten. "Was war Ihre Leistung", fragte der Richter in Anspielung auf den bekanntesten Sager in der Causa Buwog.
EADS wollte das Geschäft über eine britische, französische oder deutsche Gesellschaft abwickeln und deswegen habe man die City Chambers, die es schon gegeben habe, dafür genutzt. Er sei Wirtschaftsberechtigter der City Chambers, habe diese aber nicht gegründet, so der Angeklagte.
Die nächste Verhandlung findet am 18. Mai statt. An diesem Tag werde Zeugen einvernommen.
Zusammenfassung
- Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt den beiden Österreichern Beteiligung an Untreue zur Last.