Schwarz-grüner Zwist um Aktenlieferung im U-Ausschuss
Wie die "Vorarlberger Nachrichten" am Donnerstag berichten, bleibt das Finanzministerium dabei, wegen des laufenden Verfahrens die Akten nicht zu liefern. Dabei stütze man sich auf eine Rechtsmeinung der Finanzprokuratur. Weil die Akten einen noch nicht abgeschlossenen Vorgang in laufenden Verfahren betreffen, könnten sie noch nicht parlamentarisch untersucht werden. Die in dieser Causa bereits im April gelieferten Unterlagen hätten "alte Steuerdaten" des Wirtschaftsbundes betroffen, hieß es.
Die Argumentation des Finanzministeriums kann Grünen-Fraktionsführerin Nina Tomaselli nicht nachvollziehen und nennt sie "fadenscheinig". Dass die Akten teils strafrechtliche Ermittlungen betreffen, sei kein Grund pauschal nicht zu liefern. Zudem sei der neuerliche Antrag gleichlautend mit jenem aus dem Frühling, bei dem Akten geliefert wurden, erklärte Tomaselli im Gespräch mit der APA. Dass es seitdem neue Akten und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Antragstext geben muss, ergebe sich allein aus der Tatsache, dass Mitte Oktober ein finales Gespräch zwischen den Finanzbehörden und dem Wirtschaftsbund stattfand.
Daher übt Tomaselli Kritik an Brunner. Denn der Finanzminister könne nicht einerseits erklären, Transparenz walten lassen zu wollen, und dann andererseits dem U-Ausschuss Akten nicht liefern zu wollen, die den eigenen Wirtschaftsbund betreffen. "Das passt nicht zusammen." Tomaselli will nun auf das offizielle Antwortschreiben aus dem Finanzministerium an den U-Ausschuss warten und sich die Begründung darin anschauen. Dann werde man entscheiden, ob man den Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschreiten werde.
Beim Finanzministerium hieß es am Donnerstag gegenüber der APA, dass man für "Transparenz" stehe, aber über laufende Steuerverfahren keine Auskünfte geben könne. Man schließe sich diesbezüglich der Rechtsmeinung der Finanzprokuratur an. Auch verwies man darauf, dass Verfahrensrichterin Christa Edwards im U-Ausschuss die Ansicht vertreten habe, dass das Steuerverfahren außerhalb des Untersuchungszeitraumes liege, da dieses erst durch eine Selbstanzeige im Jänner 2022 begonnen habe. Der Untersuchungszeitraum des U-Ausschusses endet mit 11. Oktober 2021, also mit dem Tag der Entlassung von Sebastian Kurz als Bundeskanzler durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen.
Ausgangspunkt der Causa, die für ein politisches Erdbeben im Ländle sorgte, war eine Steuerprüfung beim Wirtschaftsbund. Im Raum stehen der Vorwurf möglicher Korruption im Zusammenhang mit Inseraten in einer Zeitung der ÖVP-Teilorganisation, der Verdacht auf verdeckte Parteienfinanzierung und dass Steuern nicht ordentlich abgeführt wurden, weshalb auch ein Finanzstrafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch läuft. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen mehrere Verdächtige, darunter auch Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP).
Zusammenfassung
- Die Aktenlieferung aus dem Finanzministerium zur Vorarlberger Wirtschaftsbund-Causa an den ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss sorgt für schwarz-grüne Unstimmigkeiten.
- Dass die Akten teils strafrechtliche Ermittlungen betreffen, sei kein Grund pauschal nicht zu liefern.
- Zudem sei der neuerliche Antrag gleichlautend mit jenem aus dem Frühling, bei dem Akten geliefert wurden, erklärte Tomaselli im Gespräch mit der APA.