Schulen stehen bald wieder PCR-Tests zur Verfügung
Das wäre wegen neuerlicher Einsprüche gegen die Vergabeentscheidung der PCR-Schultests allerdings auch gar nicht möglich gewesen. Diese wurden nun vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen, erklärte das Bildungsressort am Mittwoch auf Anfrage der APA.
Tests in fünf Regionen ausgeschrieben
Ausgeschrieben wurden die Tests in fünf Regionen: Niederösterreich/Burgenland, Oberösterreich/Salzburg, Steiermark/Kärnten, Tirol/Vorarlberg sowie Wien. Dabei ist bei allen Slots die Firma Covid Fighters zum Zug gekommen, die in der Vergangenheit bereits einmal zwischenzeitlich für die Abwicklung der Schul-PCR-Tests in Nieder- und Oberösterreich sowie an den Wiener Volksschulen zuständig war. Nun hat die niederösterreichische Firma den Auftrag für ganz Österreich bekommen, wobei sie bei Bedarf Subaufträge vergeben kann.
Die Schul-PCR-Tests waren nicht zum ersten Mal ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Im vergangenen Schuljahr hatte das Gericht zwar die Basisrahmenvereinbarung nicht beanstandet. Allerdings wurden bei Abrufen zweimal Verstöße gegen die Vergaberichtlinien festgestellt und Geldbußen von insgesamt 850.000 Euro verhängt.
Alles bereit für Test-Einsatz
Mit der Abweisung der Einsprüche durch das Bundesverwaltungsgerichts sei nun "alles bereit" für einen Einsatz von PCR-Tests am den Schulen, so ein Sprecher. Die Covid Fighters haben allerdings noch bis zu 21 Werktage Zeit, um diese tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Als Überbrückung könnte man gegebenenfalls jederzeit auf Antigentests zurückgreifen. Allerdings sei ohnehin zu erwarten, dass es bei einer Wiedereinführung von PCR-Tests an den Schulen eine gewisse Vorlaufzeit gibt, so der Sprecher.
Derzeit befindet man sich im Szenario 2 ("Günstiger Fall") des Variantenmanagementplans der Bundesregierung, bei dem an den Schulen nur anlassbezogen Testungen mit Antigen-Schnelltests bzw. eine zeitlich befristete Maskenpflicht am Standort vorgesehen ist. Erst ab dem Übergang zu Szenario 3 ("Ungünstiger Fall" mit einer großen Infektionswelle mit einer neuen, besorgniserregenden Variante) sieht der Variantenmanagementplan vor, dass alle Schüler sowie das Lehr-und Verwaltungspersonal wieder einmal pro Woche PCR-testen.
Beim vollen Eintreten von Szenario 3 gilt zusätzlich wieder eine generelle Maskenpflicht außerhalb der Klasse, in der Mittelstufe/AHS-Unterstufe sowie der AHS-Oberstufe und den BMHS anlassbezogen zeitlich befristet auch im Klassenraum. Ab dieser Phase können außerdem vulnerable Kinder und Jugendliche mit einem Facharzt-Attest von der Präsenzpflicht befreit werden.
Zusammenfassung
- An den Schulen könnten schon bald wieder PCR-Tests stattfinden, sollte die Entwicklung der Coronapandemie das aus Sicht von Gesundheits- und Bildungsministerium notwendig machen. Aktuell gibt es keine generelle PCR-Testpflicht.
- Das wäre wegen neuerlicher Einsprüche gegen die Vergabeentscheidung der PCR-Schultests allerdings auch gar nicht möglich gewesen.
- Diese wurden nun vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen, erklärte das Bildungsressort am Mittwoch auf Anfrage der APA.
- Mit der Abweisung der Einsprüche durch das Bundesverwaltungsgerichts sei nun "alles bereit" für einen Einsatz von PCR-Tests am den Schulen, so ein Sprecher.