Nationalratspräsident
Rosenkranz lässt Rückzug aus Nationalfonds für NS-Opfer offen
Er werde nach seiner Rückkehr von anstehenden Auslandsreisen zunächst Gespräche mit den Verfassungssprechern der Parteien sowie den anderen beiden Nationalratspräsidenten führen, so Rosenkranz Montagabend beim "Business-Talk" von Thomas Prantners Beratungsagentur C3.
Außerdem werde er den Rechts- und Legislativdienst des Parlaments befassen. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hatte in der Vorwoche eine Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht, die Rosenkranz eine dauerhafte Vertretung im Vorsitz ermöglicht. Kommt diese Lösung nicht zustande, wäre auch eine indirekte Abwahl durch den Hauptausschuss möglich.
Derzeit ist der Erste Nationalratspräsident per Gesetz Vorsitzender des Nationalfonds. Kritik an Rosenkranz in dieser Funktion kam unter anderem von der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG), die mehrmals seinen Rücktritt gefordert hat. Sie hat angekündigt, an Sitzungen des Nationalfonds nicht mehr teilzunehmen, sofern diese von Rosenkranz geführt werden.
"Keine Angst vor einer Abwahl"
Außer der FPÖ haben sich alle Nationalratsparteien für die Gesetzesänderung ausgesprochen, für die es eine Verfassungsmehrheit braucht. Die Freiheitlichen können eine solche nicht blockieren. Rosenkranz kündigte eine "tragbare Lösung" an, ohne einen Rückzug konkret zu bejahen. Ein solcher sei aber eine Erwägung - als Demokrat müsse man dies angesichts der Mehrheiten auch erwägen. "Ich habe keine Angst vor einer Abwahl, aber es geht darum, dass man gewissenhaft prüft, was das Beste für das Parlament ist."
Explizit zum Rückzug aufgefordert wurde Rosenkranz von seinen beiden Kollegen im Präsidium, Peter Haubner (ÖVP) und Doris Bures (SPÖ) nicht. Mit Verweis auf die IKG als Vertreterin der größten Opfergruppe erwartete sich aber etwa Bures eine "gewissenhafte Prüfung" von Rosenkranz. Haubner wiederum verwies auf frühere Aussagen von Rosenkranz, wonach dieser nicht anstehe, auf die Seite zu treten - nun gebe es diese Möglichkeit.
Im Zweifel Vertretung bei U-Ausschüssen
In der Frage der Vorsitzführung in U-Ausschüssen will Rosenkranz eine mögliche Befangenheit weit auslegen und sich im Zweifel lieber vertreten lassen. Ob dies in einem kommenden Ausschuss zum Thema Corona oder zum verstorbenen Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek der Fall sein werde, hänge vom konkreten Untersuchungsgegenstand ab. Da man aber via Ausschuss nur die Exekutive kontrollieren könne und die FPÖ in der fraglichen Zeit nicht in der Regierung gewesen sei, sehe er sich per se noch nicht befangen. Dies könne aber bei konkreten Befragungsthemen oder -personen der Fall sein.
Haubner will eine mögliche Befangenheit ebenfalls vom konkreten Untersuchungsthema abhängig machen. Bures wiederum würde eine Vorsitzführung neben einer konkreten Befangenheit auch davon abhängig machen, ob der Eindruck entsteht, dass sonst ein wichtiges Kontrollinstrument in Zweifel gezogen wird.
Weitere Termine des C3 Business-Talks
- 25. März: Talk mit Michael Ludwig
- 10. April: Talk mit Dominik Nepp
Zusammenfassung
- Beim C3 Business Talk waren am Montag die drei Nationalratspräsident:innen Walter Rosenkranz (FPÖ), Peter Haubner (ÖVP) und Doris Bures (SPÖ) zu Gast.
- Rosenkranz hat dabei einen möglichen Rückzug als Vorsitzender des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus vorerst offengelassen.
- In der Frage der Vorsitzführung in U-Ausschüssen will Rosenkranz eine mögliche Befangenheit weit auslegen und sich im Zweifel lieber vertreten lassen.