Queen platzierte teure Sonderwünsche bei Deutschlandbesuchen
Bei einem Staatsbesuch im Mai 1978 etwa hatte Elizabeth II. demnach genaue Vorstellungen von ihrem Gastgeschenk. Dem von 1974 bis 1979 amtierenden Bundespräsidenten Walter Scheel ließ sie dem Bericht zufolge den Wunsch nach zwei Pferden ausrichten - einen Holsteiner, "nicht zu hell, auf keinen Fall zu dunkel", und einen Schimmel, "möglichst weiß, auf keinen Fall schmutziges Grau".
Die deutsche Bundesregierung erfüllte ihr den Wunsch und kaufte die Tiere im Wert von umgerechnet rund 60.000 Euro. Laut "Spiegel" hatte nie zuvor bis dahin ein Staatsoberhaupt ein derart wertvolles Geschenk erhalten. Später führte das teure Präsent zu "erheblichen Beanstandungen" des Bundesrechnungshofs.
Wie das Magazin berichtet, dokumentieren die Unterlagen auch das Gerangel hinter den Kulissen. So hatte Elizabeth II. bei ihrem Besuch im Oktober 1992 eine Rede vor dem Bundestag geplant. Der Auftritt fiel jedoch aus. Die Entscheidung sei Sache des Bundestags, hieß es demnach damals. Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) werde sich "nicht einmischen".
Ein Dokument zeigt dem Bericht zufolge nun, dass das nicht stimmte: Auf dem Schreiben eines Referatsleiters an Kohl zu dem Wunsch der Queen notierte Kanzleramtschef Friedrich Bohl handschriftlich, dass Kohl sich gegen die Rede ausgesprochen hatte: "BK: nein!" In dieser Woche - mehr als 30 Jahre später - soll nun mit Charles III. erstmals ein britischer Monarch vor dem deutschen Parlament sprechen. Der König hält sich von Mittwoch bis Freitag zu einem Staatsbesuch in der Bundesrepublik auf.
Zusammenfassung
- Einem Medienbericht zufolge offenbaren bisher unter Verschluss gehaltene Unterlagen den Aufwand, der für die Deutschlandbesuche der verstorbenen britischen Königin Elizabeth II. betrieben wurde.
- Das Magazin "Spiegel" konnte nach Angaben vom Montag tausende Blätter solcher Akten einsehen.
- Darunter waren Vermerke für die Treffen der Queen mit Bundespräsidenten und Bundeskanzlern, Briefe der Monarchin und ihrer Berater sowie Unterlagen des Protokolls.