Prozess um mutmaßlichen russischen Auftragsmord in Berlin
Die deutsche Bundesanwaltschaft wirft dem Mann vor, im Auftrag staatlicher russischer Stellen am 23. August 2019 einen Georgier tschetschenischer Abstammung mit einer Schalldämpfer-Pistole am helllichten Tag in der Berliner Parkanlage Kleiner Tiergarten liquidiert zu haben. Die höchste deutsche Anklagebehörde wirft dem Russen Mord und illegalen Waffenbesitz vor.
Der mutmaßliche Mörder soll drei Schüsse abgefeuert haben, zwei davon in den Kopf des bereits am Boden liegenden 40-Jährigen, der am Tatort starb. "Der Angeklagte leistete dem staatlichen Tötungsauftrag Folge", sagte Bundesanwalt Ronald Georg. Die Tat sei "heimtückisch oder aus Habgier oder aus anderen niedrigen Beweggründen" geschehen.
Der Ausgang des Prozesses dürfte erhebliche Auswirkungen auf das deutsch-russische Verhältnis haben. Sollte erwiesen werden, dass ein Tötungsauftrag aus Moskau kam, wäre dies ein weiterer Rückschlag für das ohnehin schwer angeschlagene Verhältnis beider Länder. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat für diesen Fall Konsequenzen angekündigt. Der Mord hatte auch international Aufsehen erregt.
Grund für die Tat ist für die Bundesanwaltschaft, dass das Opfer ein Feind Russlands gewesen sei. Der Getötete habe in Tschetschenien als Anführer einer Miliz gegen Russland gekämpft sowie von Georgien aus Kämpfer ausgebildet. Der Mann war von russischen Behörden als Terrorist eingestuft worden. "Aus Sicht der russischen Regierung war das Tatopfer ein Staatsfeind, insbesondere deshalb, weil der Getötete im Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft hatte", sagte Georg.
Wer der Angeklagte wirklich ist, blieb zunächst unklar. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass der russische Angeklagte Vadim K. ist und 55 Jahre alt ist. Verteidiger-Anwalt Robert Unger erklärte hingegen für seinen Mandanten, dieser sei Vadim S., 50 Jahre alt, russischer Staatsbürger, nicht verheiratet, Bauingenieur. "Mehr möchte ich zu meiner Person nicht erklären", verlas der Anwalt für den Angeklagten.
Der mutmaßliche Täter habe für seine Einreise nach Deutschland in Russland einen Reisepass mit einem falschen Namen erhalten und damit ein Visum für den Schengen-Raum beantragt, so die Anklage. Von Moskau sei er im August 2019 nach Paris und weiter nach Warschau geflogen und dann nach Berlin gereist, so der Bundesanwalt.
Am Tattag habe er sich in Berlin gegen 11.55 Uhr auf einem Fahrrad dem ahnungs- und wehrlosen Opfer von hinten genähert und ihm seitlich zunächst in den Oberkörper geschossen. Bei der anschließenden Flucht sei er beobachtet und wenig später gefasst worden. Er sitzt in Untersuchungshaft - wo, wird geheim gehalten.
Zwei Dolmetscher übersetzten alles ins Russische. Vier von acht Nebenklägern - darunter die Ehefrau des Getöteten und eine Schwester - waren im Kriminalgericht, wo das Kammergericht aus Sicherheitsgründen tagte. Nach etwa einer Stunde endete der erste Verhandlungstag. Am Donnerstag sollten nun zwei Zeugen befragt werden, sie sollen in der Parkanlage gewesen sein. Der Prozess ist zunächst bis Ende Jänner terminiert.
Die deutsche Regierung wirft der russischen in dem Fall fehlende Kooperation vor. Wenige Wochen nach dem Mord wurden zwei russische Diplomaten ausgewiesen. Russlands Präsident Wladimir Putin hatte auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Merkel den Ermordeten einen "Banditen" und "Mörder" genannt. Auch zwei deutsche Diplomaten wurden aus Moskau ausgewiesen.
Zusammenfassung
- Begleitet von starken Sicherheitsvorkehrungen hat am Kammergericht der deutschen Hauptstadt Berlin der mit Spannung erwartete Prozess um den sogenannten Tiergartenmord begonnen.
- Zum Prozessauftakt am Mittwoch in einem Hochsicherheitssaal schwieg der russische Angeklagte in einer Panzerglasbox zu den Vorwürfen.
- Zwei Dolmetscher übersetzten alles ins Russische.
- Die deutsche Regierung wirft der russischen in dem Fall fehlende Kooperation vor.