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Prozess gegen Ex-Bürgermeister wegen Umwidmungen gegen Geld

Ein ehemaliger ÖVP-Bürgermeister aus dem Bezirk Vöcklabruck muss sich am Dienstag in Wels wegen unzulässiger Geschenkannahme und Amtsmissbrauchs verantworten, weil er u.a. in seiner aktiven Zeit jahrelang für Umwidmungen Geld für die Gemeinde von den Antragstellern kassiert haben soll. Konkret ging es um Umwidmungen von Grünland in Bauland mit Sonderbetrieb Tourismus, wie ein Gerichtssprecher ausführte. Bei Verurteilung drohen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.

Die Ermittlungen wurden durch eine Anzeige der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck im Rahmen der Gemeindeprüfung ausgelöst. Der Angeklagte, der bis 2021 im Gemeinderat - 13 Jahre davon als Ortsoberhaupt - saß, soll erstmals Ende 1998 für eine Änderungswidmung mehr als fünf Millionen Schilling (rund 364.000 Euro) verlangt haben. Der Betrag sei wie alle noch folgenden an die Gemeinde gegangen, entnimmt der Gerichtssprecher der Anklageschrift. Nach seinem Amtsantritt als Bürgermeister gab es ab 2009 offenbar weitere derartige Zahlungen. Die Summen dürften 36.000 Euro aber auch mal 108.000 Euro betragen haben. Immer sei es um Umwidmungen von Grünland in Bauland mit Sonderbetrieb Tourismus gegangen.

Weiters wird dem Ex-Ortsoberhaupt vorgeworfen, es von 2008 bis 2017 einer Familie nicht per Bescheid untersagt zu haben, in einem für touristische Zwecke vorgesehenen Gebäude privat gewohnt zu haben. Diese Unterlassung lege den Verdacht des Amtsmissbrauchs nahe. Der Angeklagte bekannte sich bisher nicht schuldig und verwies auch auf Verjährung.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein ehemaliger ÖVP-Bürgermeister aus dem Bezirk Vöcklabruck steht in Wels vor Gericht, weil er angeblich für Umwidmungen von Grünland in Bauland Geld von Antragstellern kassiert hat.
  • Die Ermittlungen begannen nach einer Anzeige der Bezirkshauptmannschaft, wobei der Angeklagte seit 1998 Zahlungen bis zu 364.000 Euro forderte.
  • Zusätzlich wird ihm vorgeworfen, einer Familie nicht untersagt zu haben, in einem touristisch genutzten Gebäude privat zu wohnen, was als Amtsmissbrauch gilt.