Zuckerl 2.0
Preisdeckel und Co.: Was Türkis-Rot-Pink für Mieter plant
Die Koalitionsverhandlungen von ÖVP, SPÖ und NEOS stehen vor dem Abschluss. Bis zuletzt feilten die Verhandler:innen an den Details, am Donnerstag wurde der Koalitionspakt schließlich der Öffentlichkeit präsentiert.
Bereits im Vorfeld drangen erste Details zum türkis-rot-pinken Regierungsprogramm durch. Neben einer Reform der Weisungsspitze und Maßnahmen im Bildungsbereich gab es bei der Dreierkoalition auch Einigungen in Sachen Wohnen.
Mietpreisdeckel im Altbau
Bereits vorab berichtete die "Krone", die SPÖ habe in den Koalitionsverhandlungen einen Mietpreisdeckel für Altbauwohnungen durchgesetzt.
Nun steht fest: Kategoriemieten, Richtwertmieten und Mieten in gemeinnützigen Wohnbauten heuer gar nicht mehr erhöht werden, im kommenden Jahr ist ein Anstieg um maximal ein Prozent erlaubt und 2027 höchstens um zwei Prozent. Ab 2028 gilt dann im "gesamten Wohnbereich" eine Begrenzung von Mietsteigerungen auf maximal drei Prozent.
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Bei einer Inflation über drei Prozent sollen Erhöhungen dann gebremst werden und nur zur Hälfte für die Mieter anfallen. Der sogenannte Richtwertmietzins gilt für Altbauwohnungen (vor 1945 errichtet) und nach dem 1. März 1994 angemietet wurden.
Die von der ÖVP-Grüne-Regierung 2023 beschlossene Mietpreisbremse hatte die Erhöhung der Kategoriemieten, Richtwertmieten und Mieten in gemeinnützigen Wohnbauten 2025 und 2026 mit fünf Prozent gedeckelt. Für heuer wäre es um die Jahresinflationsrate 2024 von 2,9 Prozent angehoben worden - der Mietpreisdeckel hätte also nicht gegriffen.
Mindestdauer für Befristungen soll verlängert werden
Neben dem Mietpreisdeckel im Altbau hat sich die SPÖ auch bei der Mindestdauer für Befristungen durchgesetzt, berichtete die "Krone" vorab. Laut Mietrechtgesetz dürfen Wohnungen derzeit mindestens drei Jahre befristet vergeben werden. Die Dauer soll nun verlängert werden.
Im finalen Regierungsprogramm ist von einer Verlängerung auf fünf Jahre die Rede.
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Dem neuen Programm zufolge wird zudem das System des Lagezuschlags unter die Lupe genommen, um "einen leicht nachvollziehbaren transparenten Zugang zur Berechnung" zu gewährleisten. Auf fünf Jahre begrenzt wird - in Reaktion auf ein OGH-Urteil - die Rückforderung von Mietzinszahlungen aufgrund rechtsunwirksamer Wertsicherungs- bzw. Hauptmietzinsanpassungsvereinbarungen.
Ebenso soll künftig bei der Bildung des Mietzins die "energetische Qualität der Gebäude und Wohnungen sowie getätigte oder unterlassene Maßnahmen zu deren Verbesserung im Sinne eines Bonus-Malus-Systems ausdrücklich Berücksichtigung finden".
Video: Was die Zuckerlkoalition plant
Zusammenfassung
- Am Donnerstag haben ÖVP, SPÖ und NEOS ihr Regierungsprogramm vorgestellt.
- Darin ist auch ein Mietpreisdeckel vorgesehen, etwa für Altbaumieten.
- Richtwert- und Kategoriemieten sollen dieses Jahr eingefroren werden.
- Auch 2026 und 2027 dürften sie nur begrenzt steigen.