Goldgruber: Kickl-Ernennung von Gericht abgelehnt
Das hat nun der VwGH in einem Entscheid entschieden, über den die "Presse" berichtet. Schon davor war der ehemalige Generalsekretär des Innenministeriums unter Ressortchef Herbert Kickl (FPÖ) in allen Instanzen gescheitert. Entscheidend war, dass Bundespräsident Alexander Van der Bellen Goldgrubers Ernennung nicht unterfertigt hatte.
Kickl ernannte Goldgruber
Die Vorgeschichte war derart, dass Kickl in den letzten Tagen seiner Amtszeit, die ja auf Antrag des damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP) von Bundespräsident Van der Bellen beendet wurde, Goldgruber zum Generaldirektor ernannt hatte. Allerdings unterzeichnet das Staatsoberhaupt das Dekret nicht. Van der Bellen argumentierte, dass der Bundespräsident gemäß langjähriger Praxis in Übergangszeiten keine Ernennungen zu staatspolitischen Posten vornimmt.
Kurzzeit-Innenminister Eckart Ratz berief Goldgruber wenige Tage danach von der interimistischen Leitung auch wieder ab. Der frühere Generalsekretär ist mittlerweile in der Landespolizeidirektion Wien tätig.
Bundespräsident darf ernennen
Dass er vor dem Verwaltungsgerichtshof gescheitert ist, liegt an der Ernennungspraxis. Die Ernennung zum Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit ist nämlich dem Bundespräsidenten persönlich vorbehalten. Eine dauernde Zuweisung des Arbeitsplatzes mit umfassender dienstrechtlicher Wirksamkeit könne daher "nur durch Ernennungsakt des Bundespräsidenten erfolgen", schreibt der VwGH. Damit war Goldgruber formal nie im Amt.
Zusammenfassung
- Peter Goldgruber wurde nicht zum Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit - und das zu Recht.
- Das hat nun der VwGH in einem Entscheid entschieden, über den die "Presse" berichtet.
- Schon davor war der ehemalige Generalsekretär des Innenministeriums unter Ressortchef Herbert Kickl (FPÖ) in allen Instanzen gescheitert.
- Entscheidend war, dass Bundespräsident Alexander Van der Bellen Goldgrubers Ernennung nicht unterfertigt hatte.