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So hoch werden die Pensionen 2025 steigen

Die Pensionen sollen im kommenden Jahr um den gesetzlichen Anpassungsfaktor steigen, der voraussichtlich zwischen 4,5 und 4,7 Prozent liegen wird. Das hat die Bundesregierung am Dienstag bekanntgegeben.

Um denselben Wert soll auch die Ausgleichszulage steigen. Für höchste Pensionen gibt es wieder eine Deckelung. Die Schutzklausel für das Pensionskonto wird um ein Jahr verlängert, die Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung bleibt ausgesetzt.

Die Regierung ist diesmal vorgeprescht, denn der gesetzliche Anpassungsfaktor, berechnet aus der Durchschnittsinflation von August 2023 bis Juli 2024, steht erst fest, wenn auch die Juli-Inflation bekannt ist. Derzeit schätzen Experten laut Regierungsangaben, dass die kumulierte Jahresinflation zwischen 4,5 und 4,7 Prozent liegen wird.

Am Mittwoch gibt die Statistik Austria ihre Schnellschätzung bekannt, der finale Wert steht dann im September fest. Der Nationalratsbeschluss zur Pensionserhöhung ist ebenfalls für September geplant.

Video: Soll das Pensionsalter angehoben werden?

Durchschnittspension steigt um 78 Euro 

Mit der Festlegung der Regierung soll für die rund 2,3 Mio. Pensionistinnen und Pensionisten in der gesetzlichen Pensionsversicherung die Teuerung der vergangenen zwölf Monate voll ausgeglichen werden.

Die Durchschnittspension von 1.694 Euro brutto pro Monat steige damit um rund 78 Euro, hieß es. Spitzenpensionen über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Euro monatlich werden bis zu diesem Wert ebenfalls um den gesetzlichen Anpassungsfaktor erhöht.

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Ausgleichszulage wird erhöht

Im selben Ausmaß wie die Pensionen wird im kommenden Jahr auch die Ausgleichszulage für rund 200.000 Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten erhöht. Ihre Pension steigt von aktuell mindestens 1.217,96 auf voraussichtlich rund 1.275 Euro.

Für Neupensionisten wird die Schutzklausel für das Pensionskonto um ein Jahr verlängert. Alle Personen, die 2025 regulär in Pension gehen, erhalten so die Inflation auf ihrem Pensionskonto abgegolten.

Ausgenommen sind nur Personen, die freiwillig vorzeitig in Pension gehen, also eine Korridorpension antreten, ohne dass sie zuvor arbeitslos waren. Damit werde ein Anreiz geschaffen, nicht früher in Pension zu gehen.

Zusätzlich wird die gesetzliche Aliquotierungsregelung auch 2026 ausgesetzt, also ein Jahr länger als bisher vorgesehen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Pensionen sollen im kommenden Jahr um den gesetzlichen Anpassungsfaktor steigen, der voraussichtlich zwischen 4,5 und 4,7 Prozent liegen wird.
  • Die Schutzklausel für das Pensionskonto wird um ein Jahr verlängert, während die Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung ausgesetzt bleibt.
  • Die endgültige Inflationsrate und der Nationalratsbeschluss zur Pensionserhöhung werden im September bekannt gegeben.