Pendlerpauschale bleibt auch im Home-Office
Wie von der Koalition bereits angekündigt, kann die Pendlerpauschale auch weiter bezogen werden, wenn man wegen der Corona-Krise z.B. im Home-Office arbeitet. Ebenso sollen auch Zulagen und Zuschläge, die im Fall einer Quarantäne, Telearbeit bzw. Kurzarbeit ausgeschüttet werden, weiterhin steuerfrei behandelt werden dürfen. Dies wird mit dem dritten Corona-Paket am Freitag beschlossen.
Mitarbeitern in Bereichen, die das System aufrechterhalten, und vom Arbeitgeber extra entlohnt werden, sollen diese Bonuszahlungen und Zulagen bis zum Betrag von 3.000 Euro steuerfrei gestellt werden.
Zusammenfassung
- Wie von der Koalition bereits angekündigt, kann die Pendlerpauschale auch weiter bezogen werden, wenn man wegen der Corona-Krise z.B. im Home-Office arbeitet.
- Ebenso sollen auch Zulagen und Zuschläge, die im Fall einer Quarantäne, Telearbeit bzw. Kurzarbeit ausgeschüttet werden, weiterhin steuerfrei behandelt werden dürfen.
- Dies wird mit dem dritten Corona-Paket am Freitag beschlossen.