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Opposition will Kurz' Partei-Handy im U-Ausschuss

Die drei Oppositionsfraktionen im Ibiza-U-Ausschuss, SPÖ, NEOS und FPÖ, wenden sich neuerlich an den Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Und zwar geht es diesmal um das auf die VP-Bundespartei angemeldete Handy von Kanzler Sebastian Kurz und die darauf befindlichen SMS, Whatsapp-, iMessage-, Telegram- oder Signal-Nachrichten. Der VfGH möge "aussprechen, dass der Bundeskanzler verpflichtet ist", diese vollständig vorzulegen, heißt es in dem der APA vorliegenden Begehren.

Aufmerksam geworden sind die Fraktionen auf das auf die Partei laufende Mobiltelefon durch die Aussage von dessen Assistentin im U-Ausschuss, wonach Kurz das offizielle Mobiltelefon des Kanzleramts gar nicht verwende, sondern vielmehr mit einem ÖVP-Handy telefoniere. Mitte März richteten die Fraktionen daher eine Aufforderung an den Kanzler, diese Daten zu übermitteln, da sie "dienstliche Korrespondenz" beinhalten, die der Vorlagepflicht an den U-Ausschuss unterliegen.

Kanzler verweigerte mit Hinweis auf "Privatbesitz"

Weil der Kanzler dem bis dato nicht nachkam bzw. in einem Schreiben darauf hinwies, dass es sich um ein "Gerät in Privatbesitz bzw. Privateigentum" handle, das "nicht der Verfügungsgewalt des Bundeskanzlers" unterliege, rufen die Fraktionen nun abermals den VfGH an. Kurz möge sämtliche Korrespondenzen von Interesse vorlegen, etwa jene mit seinem Berater Stefan Steiner, Finanzminister Gernot Blümel, VP-Generalsekretär Axel Melchior, Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann, den mittlerweile suspendierten Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek oder ÖBAG-Chef Thomas Schmid. Zuletzt waren die drei Fraktionen mit einem ähnlich gelagerten Verlagen wegen unvollständiger Aktenlieferungen aus dem Finanzministerium erfolgreich.

"Wenn der Kanzler seine Amtsgeschäfte salopp per Chat führt, immunisiert ihn das nicht gegen parlamentarische Kontrolle", meinte SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer. Kurz müsse sich trotzdem verantworten und die Chats vorlegen. Gleichlautend NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper: "Der Bundeskanzler kann sich der Pflicht zur Dokumentation seines beruflichen Handelns und der gesetzlichen Vorlagepflicht an den Untersuchungsausschuss nicht entziehen, indem er einfach ein Handy der ÖVP statt des offiziellen Kanzlerhandys verwendet." Krisper hofft, dass der VfGH "derart dreisten Tricks einen Riegel vorschiebt". Auch FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker betonte die Wichtigkeit der Chats: "Im Sinne der Aufklärung ist es wichtig, dass auch der Bundeskanzler alles vorlegt."

ribbon Zusammenfassung
  • Die drei Oppositionsfraktionen im Ibiza-U-Ausschuss, SPÖ, NEOS und FPÖ, wenden sich neuerlich an den Verfassungsgerichtshof (VfGH).
  • Und zwar geht es diesmal um das auf die VP-Bundespartei angemeldete Handy von Kanzler Sebastian Kurz und die darauf befindlichen SMS, Whatsapp-, iMessage-, Telegram- oder Signal-Nachrichten.
  • Der VfGH möge "aussprechen, dass der Bundeskanzler verpflichtet ist", diese vollständig vorzulegen, heißt es in dem der APA vorliegenden Begehren.
  • Aufmerksam geworden sind die Fraktionen auf das auf die Partei laufende Mobiltelefon durch die Aussage von dessen Assistentin im U-Ausschuss, wonach Kurz das Diensthandy des Kanzleramts gar nicht verwende, sondern mit einem ÖVP-Handy telefoniere.
  • Weil der Kanzler dem nicht nachkam bzw. in einem Schreiben darauf hinwies, dass es sich um ein "Gerät in Privatbesitz bzw. Privateigentum" handle, das "nicht der Verfügungsgewalt des Bundeskanzlers" unterliege, rufen die Fraktionen nun erneut den VfGH an.