ÖVP-U-Ausschuss: Hanger blitzt gleich vielfach beim VfGH ab
Einerseits stellten die Höchstrichter fest, dass angeforderte Dokumente nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst seien, andererseits hat sich die Volkspartei in einem ihrer Ersuchen an den VfGH im Datum vertan und offenbar die Monate verwechselt.
Die ÖVP-Abgeordneten im U-Ausschuss - allen voran Andreas Hanger - wollten mit ihren Anträgen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) unter anderem festgestellt haben, dass die Weigerung des Justizministeriums von Alma Zadić (Grüne), Chats zwischen dem früheren Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid und Personen mit einem Naheverhältnis zur SPÖ oder FPÖ auszuwerten und vorzulegen, rechtswidrig sei. Für eine entsprechende Feststellung fehlte aber die rechtliche Grundlage, wie der Gerichtshof befand.
Fehler beim Datum
Der zweite Antrag der Abgeordneten bezog sich auf zwei "Verlangen vom 26.02.2022", die jedoch nicht existieren. Die Justizministerin war erstmals am 26. Jänner aufgefordert worden, solche Chats auszuwerten und vorzulegen. Dem VfGH ist es nach eigenem Bekunden verwehrt, diesen Antrag zu interpretieren, indem er die Datumsangabe korrigiert. Die fehlerhafte Datumsangabe bewirke, dass der Prozessgegenstand des Verfahrens vor dem VfGH zu unbestimmt und daher auch dieser Antrag zurückzuweisen sei.
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Weitere Anträge wurden sehr wohl auch inhaltlich behandelt und im Anschluss abgewiesen. VP-Fraktionschef Andreas Hanger und Kollegen hatten ja beantragt, dass bestimmte Dokumente zur Besetzung von Leitungsfunktionen mit ehemaligen Kabinettsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern sowie von Akten und Unterlagen in Bezug auf die Vergabe bestimmter Aufträge in nicht der ÖVP zuzurechnenden Bundesministerien dem U-Ausschuss vorzulegen sind. Der Ausschuss hatte das mehrheitlich abgelehnt.
Nicht vom Ausschuss-Gegenstand gedeckt
Dem trat der VfGH nahe. Ein Zusammenhang zwischen den verlangten Dokumenten mit dem Gegenstand des U-Ausschusses sei nämlich nicht offenkundig; die Abgeordneten hätten daher für ihr Verlangen eine nähere Begründung geben müssen. Die pauschale Behauptung, dass es auch in nicht ÖVP-geführten Ressorts zu Begünstigungen von mit der ÖVP verbundenen Personen gekommen sein könnte, genüge nicht.
Zusammenfassung
- Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Freitag zahlreiche Anträge der ÖVP-Mitglieder im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss ab- bzw. zurückgewiesen - unter anderem, weil die ÖVP einen Fehler beim Datum machte.
- Einerseits stellten die Höchstrichter fest, dass angeforderte Dokumente nicht vom Untersuchungsgegenstand erfasst seien, andererseits hat sich die Volkspartei in einem ihrer Ersuchen an den VfGH im Datum vertan und offenbar die Monate verwechselt.