ÖVP-Ermittlungen: Kinderbetreuung nächste Woche Thema im NÖ Landtag
Nach Bekanntwerden von Chat-Nachrichten zwischen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und dem ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid wird der niederösterreichische Landtag in seiner Sitzung am 21. Oktober auf Antrag der SPÖ über Kinderbetreuung diskutieren. Der Titel der Aktuellen Stunde lautet einer Aussendung vom Dienstag zufolge "KURZ mal aufgehetzt? Gestalten, statt aufhalten - Rechtsanspruch auf ganztägige Kinderbetreuung in Niederösterreich JETZT!".
Die SPÖ Niederösterreich bringt der Aussendung zufolge moralisch verwerfliche ÖVP-Chats mit unzureichender Kinderbetreuung im Bundesland in Verbindung. Zudem wird die Frage gestellt, ob Niederösterreich den Rechtsanspruch auf österreichweite Nachmittagsbetreuung verhindert hat.
Chats
"Die neuesten Veröffentlichungen der Chats zwischen Thomas Schmid und Sebastian Kurz zeigen, dass Kurz Bundesländer gesucht hat, um sie gegen das Vorhaben von (dem damaligen SPÖ-Kanzler, Anm.) Christian Kern und (dem damaligen ÖVP-Vizekanzler, Anm.) Reinhold Mitterlehner - eine Nachmittagsbetreuung mit Rechtsanspruch anzubieten - aufzuhetzen und es somit zu unterbinden! Abgesehen von der widerwärtigen, türkisen Denkweise, welche Familien und insbesondere Alleinerziehende vor den Kopf stößt, gilt es die Rolle Niederösterreichs in dieser Causa zu klären", sagte der Klubobmann-Stellvertreter der SPÖ NÖ, LAbg. Christian Samwald.
Zusammenfassung
- Nach Bekanntwerden von Chat-Nachrichten zwischen Sebastian Kurz (ÖVP) und Thomas Schmid wird der niederösterreichische Landtag in seiner Sitzung am 21. Oktober auf Antrag der SPÖ über Kinderbetreuung diskutieren.
- Der Titel der Aktuellen Stunde lautet einer Aussendung vom Dienstag zufolge "KURZ mal aufgehetzt? Gestalten, statt aufhalten - Rechtsanspruch auf ganztägige Kinderbetreuung in Niederösterreich JETZT!".
- Die SPÖ Niederösterreich bringt der Aussendung zufolge moralisch verwerfliche ÖVP-Chats mit unzureichender Kinderbetreuung im Bundesland in Verbindung.
- Zudem wird die Frage gestellt, ob Niederösterreich den Rechtsanspruch auf österreichweite Nachmittagsbetreuung verhindert hat.