ÖVP darf Russland-Finanzierung der FPÖ nicht mehr behaupten
Auch einen Widerruf via OTS-Aussendung muss die ÖVP veröffentlichen, hieß es seitens der FPÖ zur APA. Ende Februar hatte das Oberlandesgericht Wien schon entsprechend entschieden. Alle Verfahren gegen ÖVP und SPÖ bzw. deren Parlamentsklubs sowie diverse Einzelpersonen seien damit rechtskräftig gewonnen oder im Rahmen eines Vergleichs erledigt worden, freute sich Generalsekretär Christian Hafenecker schon damals. Am Mittwoch bekräftigte er dies in einer Aussendung: "Ich bin froh, dass nun durch alle Instanzen ein für alle Mal geklärt ist, dass diese Behauptungen über angebliches Geld für freiheitliche Politik falsch sind."
Zusammenfassung
- Die FPÖ erringt vor Gericht einen Sieg gegen die ÖVP: Behauptungen über Geldflüsse aus Russland sind nun untersagt.
- Nach finaler Entscheidung des Obersten Gerichtshofs muss die ÖVP einen Widerruf ihrer Aussagen veröffentlichen.
- FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker zeigt sich erleichtert über die Klarstellung und den Abschluss aller Verfahren.