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ÖGB will Betriebsratswahl-Behinderung vor Richter bringen

Der ÖGB will die Be- oder Verhinderung von Betriebsratswahlen strafrechtlich ahnden. Wer etwa Arbeitnehmer kündigt, die einen Betriebsrat gründen wollen, soll also nach dem Strafgesetzbuch belangt werden können, fordert die Gewerkschaft in ihrem neuen Programm, das nächste Woche beim ÖGB-Bundeskongress beschlossen werden soll. Weitere Forderung: Unabhängige Gewerkschaften und Kollektivvertragsverhandlungen sollen EU-Beitrittsvoraussetzungen werden.

In der kommenden Woche tagt von Dienstag bis Donnerstag der 20. ÖGB-Bundeskongress. Dabei soll unter anderem auch ein 150-seitiges neues Programm für die nächsten fünf Jahre beschlossen werden. Dieses wurde im vergangenen Jahr erarbeitet und wird beim Kongress diskutiert - kleinere Änderungen kann es dabei noch geben, so die leitende ÖGB-Sekretärin Ingrid Reischl vor Journalisten.

Die immer wieder vorkommende Kündigung von Arbeitnehmern, die einen Betriebsrat gründen wollen, will der ÖGB künftig auch mit den Mitteln des Strafrechts bekämpfen. Derzeit könnten aus diesem Grund gekündigte Personen lediglich auf Wiedereinstellung klagen, bemängelte ÖGB-Experte Michael Trinko. Dafür müssten sie sich aber zunächst einen Rechtsbeistand organisieren und vor Gericht gehen. Der Arbeitgeber müsse dagegen im schlimmsten Fall lediglich den rechtskonformen Zustand wiederherstellen. "Das ist zu wenig", so Trinko. Er schlägt daher vor, den schon bestehenden strafrechtlichen Tatbestand der Behinderung von Wahlen auf Betriebsratswahlen auszudehnen. "Wir wollen niemanden ins Gefängnis schicken", schränkte er ein. Allein die Strafdrohung könne aber schon abschrecken.

In der Selbstverwaltung will die Gewerkschaft die Entscheidungsbefugnisse wieder in die Hand der Arbeitnehmervertreter legen. Es gehe nicht darum, die Fusion der Kassen zur ÖGK rückabzuwickeln, so ÖGB-Claudia Neumayer-Stickler. Es brauche aber eine Änderung der Entscheidungsbefugnisse. Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter müssten in allen Gremien der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wieder die Mehrheit haben, die Rotation mit den Arbeitgebervertretern bei der Vorsitzführung soll ein Ende haben. Außerdem müsse der Dachverband der Sozialversicherungsträger wieder gestärkt werden.

Auf EU-Ebene fordert der ÖGB, die Beitrittskriterien für neue Mitgliedstaaten nicht nur an wirtschaftlichen Faktoren auszurichten. So sollen etwa unabhängige Gewerkschaften, Kollektivvertragsverhandlungen bzw. Grund-und Menschenrechte EU-Beitrittsvoraussetzungen sein.

In Sachen Arbeitszeit will der ÖGB weiter eine Verkürzung mit vollem Lohnausgleich - anders als SPÖ-Chef Andreas Babler, der 32 Stunden nannte, legte man aber keine Zielzahl fest. Dies müsse nicht unbedingt über Kollektivverträge geregelt werden. "Wir hätten auch nichts gegen eine gesetzliche Arbeitszeitverkürzung", so Reischl.

ribbon Zusammenfassung
  • Der ÖGB will die Be- oder Verhinderung von Betriebsratswahlen strafrechtlich ahnden.
  • Wer etwa Arbeitnehmer kündigt, die einen Betriebsrat gründen wollen, soll also nach dem Strafgesetzbuch belangt werden können, fordert die Gewerkschaft in ihrem neuen Programm, das nächste Woche beim ÖGB-Bundeskongress beschlossen werden soll.
  • Weitere Forderung: Unabhängige Gewerkschaften und Kollektivvertragsverhandlungen sollen EU-Beitrittsvoraussetzungen werden.