Heinz MayerAPA/HELMUT FOHRINGER

NÖ will Corona-Strafen umleiten - Mayer: "Das geht nicht"

Die schwarz-blaue Koalition in Niederösterreich plant laut Regierungsprogramm, auch sämtliche Strafen, die bis heute als verfassungskonform gelten, in ihren Corona-Fonds umzuleiten und auszuschütten. Verfassungsjurist Heinz Mayer hält das für unzulässig.

Gleich die ersten drei Vorhaben im neuen 10-Punkte-Corona-Plan, den das schwarz-blaue Bündnis für Niederösterreich angekündigt hat, bergen gehörigen Zündstoff. Punkt 1 ist ein Corona-Fonds, der mit 30 Millionen Euro für zwei Jahre dotiert ist und Menschen "für den Ausgleich von negativen Auswirkungen" der Corona-Maßnahmen zugute kommen soll.

Punkt 2 ist die Rückzahlung jener Strafgelder, die auf gesetzlichen Grundlagen verhängt worden waren, die später vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben worden sind. Diese Gelder sollen direkt an die Einzelpersonen fließen. Die Rechtsgrundlage dafür ist umstritten.

In Punkt 3 heißt es wörtlich: "Die Summe der weiteren dem Land zugeflossenen Strafgelder von ungefähr 1,3 Millionen Euro werden vom Land Niederösterreich in den Fonds gemäß Punkt 1 eingebracht und so Personen zugutekommen, die durch die Pandemie Schaden genommen haben."

Mayer: Strafgelder stehen Gemeinden zu

Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht auf Anfrage von PULS 24 nicht nur Punkt 2, sondern auch Punkt 3 nicht in Einklang mit dem österreichischen Recht. Die Landesregierung meine damit "offenbar alle verhängten Strafen", wundert sich Mayer. "Das geht aber nicht, denn das Geld ist den Gemeinden für Sanitätszwecke gewidmet", erinnert der Verfassungsrechtler an ein entsprechendes Bundesgesetz.

NÖ will offenbar alle Strafgelder verteilen

Die Landes-ÖVP, die nun in weiten Teilen die Corona-Politik der FPÖ übernommen hat, betonte bisher, die geplanten Rückzahlungen beträfen schließlich nur Bestimmungen, die vom VfGH für rechtswidrig erklärt worden sind. "Da geht es um die Strafen, wo die entsprechenden Verordnungen im Nachhinein vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind. Da halte ich es für korrekt, wenn diese verfassungswidrigen Strafgelder nun zurückgezahlt werden", sagte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Sonntag im "Kurier".

Dem Regierungsprogramm ist allerdings klar zu entnehmen, dass verfassungswidrige Strafgelder Einzelpersonen rückerstattet werden sollen und alle übrigen Strafgelder in den Corona-Fonds zur späteren Ausschüttung fließen sollen. Mayer: "Meiner Meinung nach geht das nicht. Diese Gelder können den Gemeinden nicht mehr weggenommen werden."

ribbon Zusammenfassung
  • Schwarz-Blau plant in Niederösterreich offenbar, auch sämtliche Strafen, die bis heute als verfassungskonform gelten, in ihren Corona-Fonds umzuleiten und auszuschütten.
  • Verfassungsjurist Heinz Mayer hält das für unzulässig.