Neue Mindestleistung an Unis verzögert
Durch die Neuerungen im Universitätsgesetz (UG) müssen u.a. Studienanfänger ab 2022/23 eine Mindeststudienleistung von 16 ECTS-Punkten innerhalb der ersten vier Semester nachweisen. Außerdem werden die Kettenverträge für Uni-Angestellte sowie Zuständigkeiten an den Hochschulen zum Teil neu geregelt. Künftige Rektoren können ihr Amt nur zwölf Jahre ausüben, Ghostwriting bei wissenschaftlichen Arbeiten wird zum Verwaltungsstrafbestand.
Ebenfalls abgelehnt wurde vom Bundesrat laut Parlamentskorrespondenz das Digitalisierungsfondsgesetz sowie die Verlängerung der Gutscheinregelung für Veranstaltungen, die wegen der Coronapandemie ja derzeit nicht stattfinden können. Hier soll die Gültigkeit laut dem von ÖVP und Grünen im Nationalrat beschlossenen Initiativantrag je nach Ausgabezeit bis Ende 2022 oder Ende 2023 ausgeweitet werden.
Auch die geplanten Anpassungen im Ziviltechnikergesetz, die u.a. einen erleichterten Berufszugang bringen, wurden abgelehnt. Ein in der Debatte eingebrachter FPÖ-Entschließungsantrag, der die Sicherung des Erhalts der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit sowie Objektivität der Ziviltechniker einfordert, wurde hingegen mehrheitlich angenommen.
Zusammenfassung
- Diese sieht u.a. eine Mindeststudienleistung für Studienanfänger vor.
- Auch das Inkrafttreten der Verlängerung der Gutscheinregelung für Veranstaltungen, die Novelle des Ziviltechnikergesetzes und das Gesetz zu Digitalisierungsmaßnahmen der Bundesverwaltung wird sich durch das Länderkammer-Veto um acht Wochen verzögern.
- Außerdem werden die Kettenverträge für Uni-Angestellte sowie Zuständigkeiten an den Hochschulen zum Teil neu geregelt.