Medienrechtlicher Erfolg für Kickl nach Hitler-Vergleich
Der von Robert Luschnik - Ex-Bundesgeschäftsführer der Grünen und danach bis August 2023 Bundesgeschäftsführer der NEOS - betriebene Verein hatte in einem vor den letzten Nationalratswahlen mit "Volkskanzler Kickl" betitelten Video vor Kickl gewarnt. In dem Video, das über einen Link auf Youtube abrufbar war, wurden Parallelen zwischen Adolf Hitler und Herbert Kickl gezogen. Dabei wurde zunächst das Konterfei Kickls eingeblendet, das dann mit jenem Hitlers überblendet wurde, ehe am Bildschirm in größeren Lettern die Frage "Wollen Sie so jemanden wählen?" auftauchte.
Kickls Rechtsvertreter Christoph Völk - der FPÖ-Obmann war bei der Verhandlung nicht persönlich anwesend - bezeichnete das Video zunächst als "unfassbar geschmacklos". Dann betonte er, ein "demokratisch legitimierter Politiker" müsse es sich nicht gefallen lassen, "mit dem größten Massenmörder der Geschichte gleichgesetzt zu werden." Für Maria Windhager, die Rechtsvertreterin der Plattform, war dagegen ein "ausreichendes Tatsachensubstrat" vorhanden, das den Vergleich rechtfertige. Kickl lehne sich verbal immer wieder an "Stilmittel und Chiffren der NS-Propaganda" an, daher sei die verfahrensgegenständliche "kritische Gegenüberstellung" zulässig.
Richterin Nicole Baczak sah das anders. Mit dem Video sei "eine Grenze überschritten". Hitler stehe "für die Abschaffung der Demokratie, Genozid, die Ausrottung der Juden und vieles andere". In Form der "unmittelbaren Überblendung" werde der Eindruck erweckt, Kickl sei dem in puncto Verhalten und Wirken gleichzusetzen. Dafür sei kein "Tatsachensubstrat" vorhanden.
Windhager meldete gegen die gerichtliche Entscheidung umgehend volle Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Keine 24 Stunden davor hatte sich die FPÖ am Handelsgericht Wien mit einer Unterlassungsklage gegen die "Plattform Demokratie Österreich" durchgesetzt, wo es ebenfalls um den Hitler-Vergleich gegangen war. Dieses Urteil, das mit 4.000 Euro Schadensersatz und einer dreimonatigen Urteilsveröffentlichung über Google Ads verbunden war, ist ebenfalls nicht rechtskräftig.
Kickl gehe es mit den Klagen "nicht ums Geld", hatte sein Rechtsvertreter in der medienrechtlichen Verhandlung im Grauen Haus betont. "Es geht um den guten Ruf", hielt Völk fest, wobei er sich zu Beginn der Verhandlung vergleichsbereit gezeigt hatte. Mit einer "entsprechenden Entschuldigung" und einer Spende in Höhe von 20.000 Euro ans St. Anna Kinderspital wäre eine außergerichtliche Streitbeilegung möglich, hatte Völk der Beklagten ein Vergleichsangebot unterbreitet. Dafür habe sie "kein Pouvoir", war Windhager darauf nicht eingegangen.
Zusammenfassung
- Die Plattform legte umgehend Berufung gegen das Urteil ein, das somit nicht rechtskräftig ist. Ein weiteres Urteil am Handelsgericht Wien, ebenfalls gegen die Plattform und mit 4.000 Euro Schadensersatz verbunden, ist ebenfalls nicht rechtskräftig.
- Kickls Rechtsvertreter betonte, dass es bei den Klagen nicht ums Geld, sondern um den guten Ruf gehe. Ein Vergleichsangebot mit einer Spende von 20.000 Euro ans St. Anna Kinderspital wurde von der Plattform abgelehnt.