OGH-Entscheidung

BUWOG-Causa: Grasser zu vier Jahren Haft verurteilt

Heute, 09:00 · Lesedauer 3 min

Mehr als vier Jahre nach dem erstinstanzlichen Urteil steht fest: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss in Haft. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Schuldsprüche im BUWOG-Prozess zumindest in großen Teilen bestätigt. Die Strafen wurden deutlich reduziert - aufgrund der "exorbitant langen Verfahrensdauer".

Die Causa BUWOG ist schon jetzt in die Geschichte der Zweiten Republik eingegangen. Es ist der wohl größte Korruptionsprozess, die Verfahrensdauer sucht mit inzwischen über 15 Jahren ihresgleichen. 

2020 wurden die Angeklagten zu teilweise langen Haftstrafen verurteilt. Für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ) waren es etwa acht Jahre, für Walter Meischberger sechs und den teilgeständigen Peter Hochegger sechs Jahre. 

Haftstrafen, wenn auch kürzer

Doch der Oberste Gerichtshof (OGH) hob am Dienstagvormittag das Urteil teilweise auf. Grassers Verurteilung wegen Beweismittelfälschung wurde gekippt. Das Urteil wegen Untreue und Geschenkannahme wurde aber bestätigt. Damit sind die Causen BUWOG und Terminal Tower Linz rechtskräftig, betonte die Vorsitzende des OGH-Richtersenats, Christa Hetlinger.

Deshalb reduzierte das Höchstgericht die Freiheitsstrafe von acht auf vier Jahre. Auch für Meischberger und Hochegger wurden die Freiheitsstrafen verkürzt. 

Video: Das sagt Grasser zum Urteil

Die Verfahrensdauer von rund 15 Jahren betrachtete das Höchstgericht als "unverhältnismäßig lange" und sah eine Grundrechtsverletzung gegeben. Das wurde durch die Reduktion der Freiheitsstrafen ausgeglichen. 

Vorwurf der Befangenheit der Richterin abgeschmettert

In der Verhandlung vor dem OGH hatten es die Verteidiger vor allem auf die Richterin und Vorsitzende des Schöffensenats aus der ersten Instanz, Marion Hohenecker, abgesehen. Sie warfen ihr Befangenheit vor und diskreditierten damit das Urteil als "nichtig". 

Doch dem folgte der OGH nicht und stellt die Unbefangenheit und Unvoreingenommenheit von Hohenecker nicht in Frage. 

Grasser will vor EGMR ziehen

Nach dem Gerichtstag beteuert der rechtskräftig verurteilte Ex-Finanzminister jedoch seine Unschuld. Er sei überzeugt gewesen, freigesprochen zu werden. "Was ich tatsächlich bekommen habe, ist eine massive Verletzung meiner Menschenrechte und meines Lebens", so Grasser. 

Doch er wolle seinen "Kampf weiterführen", auf europäischer Ebene. Das hat allerdings keine aufschiebende Wirkung für das Urteil des österreichischen Höchstgerichts. Auf einen Haftantritt hat das also keine Auswirkung mehr. 

Grasser werde mit "diesem Fehlurteil den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Anm.) befassen. Und ich bin zutiefst überzeugt davon, dass ich zumindest auf europäischer Ebene dann mein Recht bekommen werde."

Video: Meischberger sieht "Unrechtsurteil"

Die Urteilsverkündung können Sie auch hier im Liveblog nachlesen: 

Liveblog

Entscheidungstag in der BUWOG-Affäre

Zusammenfassung
  • Mehr als vier Jahre nach dem erstinstanzlichen Urteil steht fest: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss in Haft.
  • Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Schuldsprüche im BUWOG-Prozess zumindest in großen Teilen bestätigt.
  • Die Strafen wurden deutlich reduziert - aufgrund der "exorbitant langen Verfahrensdauer".