Kopftuchverbot für Lehrerinnen für Raab "kein Thema mehr"
Als Begründung gab sie im aktuellen "profil" an, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein solches Verbot für Schülerinnen für rechtswidrig erklärt hatte. Beanstandet wurde, dass das Verbot nur auf den Islam und nicht auf alle religiösen Kleidungsstücke abstelle. Von einer religionsneutralen Ausgestaltung eines solchen Verbots sieht Raab jedoch ab.
Ins Gespräch gekommen war das Verbot wieder, weil in einem Sideletter zum Koalitionsvertrag von ÖVP und Grünen ein solches Kopftuchverbot für Lehrerinnen festgehalten wurde. Unter anderem ebenfalls enthalten waren diverse Personalentscheidungen sowie eine Abmachung zum ORF.
Raab will den Sideletter gar nicht gekannt haben. Ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen habe sie damals nicht auf Basis des Sideletters, sondern aus "ureigenstem Antrieb" gefordert.
Zusammenfassung
- Für Frauen- und Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) ist ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen aktuell "kein Thema mehr".
- Als Begründung gab sie im aktuellen "profil" an, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein solches Verbot für Schülerinnen für rechtswidrig erklärt hatte.
- Beanstandet wurde, dass das Verbot nur auf den Islam und nicht auf alle religiösen Kleidungsstücke abstelle.
- Ins Gespräch gekommen war das Verbot wieder, weil in einem Sideletter zum Koalitionsvertrag von ÖVP und Grünen ein solches Kopftuchverbot für Lehrerinnen festgehalten wurde.
- Raab will den Sideletter gar nicht gekannt haben.
- Ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen habe sie damals nicht auf Basis des Sideletters, sondern aus "ureigenstem Antrieb" gefordert.