Kogler will unberechtigte Förderungen sofort zurückfordern
Die Opposition hatte davor scharfe Attacken gegen die ÖVP geführt. FP-Mandatar Christian Hafenecker sprach etwa von einer "Schande", dass man sich in der Volkspartei nicht für den Missbrauch von Steuergeldern entschuldige. Der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried meinte, dass das einzige, was in der schwierigen Corona-Zeit gesteigert worden sei, die Einnahmen der ÖVP seien.
Ausgelöst hatte die Affäre eine parlamentarische Anfrage der NEOS-Mandatarin Katharina Werner, mittels derer bekannt wurde, dass mehr oder weniger mit dem Seniorenbund idente Vereine in mehreren Bundesländern Förderungen aus dem NPO-Fonds bezogen haben, der Non-Profit-Organisationen durch die Coronakrise helfen sollte. Partei-Organisationen waren explizit ausgenommen.
Werner meinte am Dienstag dazu, kaum gebe es einen Fördertopf, überlegten die Altparteien, wie sie sich dort bedienen können. Perfektioniert habe das die ÖVP. Man lukriere Gelder und füttere damit dann Wähler an. Von Vizekanzler Kogler forderte sie rasche Aufklärung und endlich neue transparente Regeln.
Da war Grüne-Mandatarin Agnes Sirkka Prammer durchaus auf ihrer Seite. Es brauche vor allem klare Definitionen von Non-Profit-Organisationen sowie von politischen Vorfeldorganisationen. Selbst wenn die Anträge auf Förderung korrekt gewesen sein sollten, hätte man sie aus ihrer Sicht nicht stellen müssen. Jeder sollte hinterfragen, ob es anständig sei, wenn man alles mache, was gerade noch nicht verboten sei.
Die ÖVP wies alle Vorwürfe in der Debatte, die eigentlich um einen Zwischenbericht zum NPO-Fonds gehen sollte, gegen ihre Teilorganisation zurück. Betont wurde etwa, dass das Sozialministerium dem Seniorenrat nahegelegt habe, sich an den NPO-Fonds zu wenden.
Zusammenfassung
- Die umstrittenen Förderungen aus dem Corona-NPO-Fonds vor allem an den oberösterreichischen Seniorenbund haben Dienstagnachmittag im Nationalrat für eine durchaus emotionale Debatte im Nationalrat gesorgt.
- Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sah im Rahmen dieser "gewisse Hinweise" bzw. eine "Tendenz", dass die Zuwendungen zu Unrecht beantragt worden sein könnten.