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Kindergeldkonto brachte wenig

2002 hat das Kinderbetreuungsgeld das frühere Karenzgeld abgelöst, mit ihm sollte den Eltern (unabhängig von vorheriger Erwerbstätigkeit) der Betreuungsaufwand für Kleinkinder zumindest teilweise abgegolten werden. Seither wurde das Gesetz 17 Mal novelliert, statt einer Bezugsvariante gibt es beim neuen Konto-Modell durch tageweise Berechnung 487. Die angestrebte Erhöhung der Väterbeteiligung wurde dadurch nicht erreicht, zeigt eine Studie des Instituts für Familienforschung.

Zunächst gab es beim Kinderbetreuungsgeld nur die Variante "30+6" (Anspruchsdauer 30 Monate; nimmt auch der andere Partner mindestens ein halbes Jahr Karenz: 36 Monate). 2008 kamen kürzere Varianten dazu (20+4, 15+3), 2010 eine weitere (12+2). Entgegen der ursprünglichen Idee einer reinen Familienleistung wurde damals auch noch eine einkommensabhängige Variante eingeführt mit dem Ziel, den Verdienstentgang für die Eltern möglichst gering zu halten und ihnen eine rasche Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen. Seit März 2017 können Eltern beim Konto sogar zwischen 487 Bezugsvarianten der Geldpauschale oder Einkommensersatz wählen.

Die politischen Ziele bei Einführung des Kinderbetreuungsgeldkontos samt Familienzeitbonus wurden laut einer Analyse der Studienautoren Olaf Kapella und (der mittlerweile verstorbenen) Christiane Rille-Pfeiffer jedoch kaum erreicht. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde laut Studie lediglich durch die neue Möglichkeit erhöht, bis ca. drei Monate vor Ablauf des ursprünglich gewählten Modells zu einer anderen Variante zu wechseln, falls sich die Lebens- oder Erwerbssituation ändert. Der Umstellung auf tageweise Abrechnung des Kontos schreiben sie allerdings kaum Einfluss zu.

Schlecht sieht es bei der Väterbeteiligung aus: Das Ziel einer Beteiligung von 30 Prozent im neuen Konto-System wurde klar verfehlt, tatsächlich lag diese bei nur 11,4 Prozent und blieb damit im Vergleich zum alten System nahezu konstant. Indem das Kontosystem auch den alleinigen Bezug der Mutter über zwei Jahre möglich macht, komme es außerdem Paaren mit einer eher traditionellen Rollenaufteilung entgehen. Der Partnerschaftsbonus, der bei einer Aufteilung von 50:50 bzw. 60:40 ausbezahlt wird, wurde wiederum nur in 1,3 Prozent der Fälle in Anspruch genommen. Das Ziel waren drei Prozent.

Und auch der Familienzeitbonus, bei dem Männer Rechtsanspruch darauf haben, direkt nach der Geburt einen Monat daheimzubleiben und dafür 700 Euro erhalten, wurde deutlich seltener genutzt als erwartet. Durchschnittlich waren es 6.000 Fälle in den Jahren 2019 und 2020 statt erwarteten 32.800, gemessen an den jährlichen Geburten gab es aber immerhin leichte Zuwächse (auf 8,5 Prozent der Geburten 2020).

Als Hemmnisse werden in der Studie neben der geringen Bekanntheit genannt, dass viele Selbstständige nicht für einen Monat komplett die Erwerbstätigkeit einstellen können bzw. 700 Euro Familienzeitbonus nicht den Lohnentfall von einem Monat kompensieren können und es finanziell günstiger ist, stattdessen angesparten Urlaub zu konsumieren. Auch dass der Familienzeitbonus abgezogen wird, wenn Väter später Kinderbetreuungsgeld beziehen, stellt laut Bericht "keinen Anreiz" dar, sondern vielmehr einen "Freibrief, sich nicht weiter beteiligen zu müssen".

Generell werde Väterbeteiligung zwar im Diskurs unter Paaren und auf Einstellungsebene weitgehend befürwortet, heißt es in der Studie. In der Praxis herrschen aber weiter traditionelle Rollenbilder vor und nur wenige Männer beziehen über mehrere Monate oder partnerschaftlich aufgeteilt Kinderbetreuungsgeld. Die Zielwerte seien deshalb wenig realistisch und sollten abgeändert werden. Das Kinderbetreuungsgeld in seiner derzeitigen Form leistet laut Studie jedenfalls keinen Beitrag zur Gleichstellung.

Beim Familienzeitbonus empfehlen Rille-Pfeiffer und Kapella neben einer Kampagne zur Steigerung der Bekanntheit auch, diesen nicht mehr auf den späteren Kinderbetreuungsgeld-Bezug anzurechnen. Auch beim Partnerschaftsbonus sehen sie Informationsbedarf: Vier von zehn potenziellen Beziehern kennen diesen nicht, gleichzeitig sorgen viele ob der Aufteilung der Betreuungszeit "unrealistische" Anträge für unnötigen Verwaltungsaufwand. Das Kinderbetreuungsgeld selbst wird von einem Drittel der Antragsteller angesichts der vielen Optionen als kompliziert erlebt, der Aufwand für Beratung und Verwaltung ist laut Studie hoch. Dabei entfallen ohnehin drei Viertel der Anträge auf drei Varianten (Lang- oder Kurzvariante bzw. alleiniger Bezug durch die Frau für zwei Jahre).

ribbon Zusammenfassung
  • 2002 hat das Kinderbetreuungsgeld das frühere Karenzgeld abgelöst, mit ihm sollte den Eltern der Betreuungsaufwand für Kleinkinder zumindest teilweise abgegolten werden.
  • Zunächst gab es beim Kinderbetreuungsgeld nur die Variante "30+6".
  • Das Ziel waren drei Prozent.
  • Generell werde Väterbeteiligung zwar im Diskurs unter Paaren und auf Einstellungsebene weitgehend befürwortet, heißt es in der Studie.